Verkehrsunfall Rechtsanwalt Berlin


... Sie hatten einen Verkehrsunfall und suchen einen Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin? Hier sind Sie richtig. Wir helfen Ihnen!
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Gerne berät Sie unsere Kanzlei für Verkehrsrecht bei Ihrem Anliegen.

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

Im Jahr 2019 ereigneten sich über 2,6 Millionen Verkehrsunfälle auf den deutschen Straßen (Quelle: Statista). Laut Verkehrsunfallstatistik der Berliner Polizei fallen 147.306 registrierte Unfälle allein auf das Land Berlin. (Quelle: Berliner Polizei) Angesichts dieser hohen Zahlen ist kein Autofahrer vor einem Verkehrsunfall gefeit. Glücklicherweise handelt es sich in den meisten Fällen jedoch nur um bloße Sachschäden „am Blech“. Aber auch ein „bloßer Blechschaden“ ist Grund genug sich durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen. Zum einen sind Autofahrer*innen nach unserer Erfahrung schnell überfordert, wenn es um die Unfallregulierung geht, zum anderen kürzen gegnerische Haftpflichtversicherungen oftmals berechtigte Forderungen von Geschädigten. Nehmen Sie dieses Verhalten nicht ohne kritisches Hinterfragen einfach so hin! Gerne stehen wir nach einem Verkehrsunfall in Berlin an Ihrer Seite. Lassen Sie sich durch unsere Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht zu all Ihren Fragen beraten und Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen.

Welche Ansprüche habe ich als Geschädigte*r nach einem Autounfall?

Wenn Sie Geschädigte*r in einem Verkehrsunfall sind, haben Sie gegen den Schädiger zum einen den Anspruch auf Schadensersatz. Der Umfang des Schadensersatzes richtet sich nach dem Ausmaß des Schadens. Der Schädiger hat den Zustand wiederherzustellen, der ohne das schädigende Ereignis (Unfallereignis) bestehen würde. Hierfür können Sie statt der Herstellung des ursprünglichen Zustandes auch lediglich den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen (sog. fiktive Abrechnung). Zum anderen kann Ihnen bei einem Personenschaden auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld zustehen. Denn das Gesetz sieht für die Verletzung des Körpers, der Gesundheit usw. eine „billige Entschädigung in Geld“ vor (§ 253 Abs. 1 und 2 BGB). Zum Personenschaden zählen neben dem Schmerzensgeldanspruch unter anderem die Ansprüche auf den Ersatz des Verdienstausfallschadens und des sogenannten Haushaltsführungsschadens.

Faruk Aydin

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

030 984 560 55


"Die Regulierung von Verkehrsunfällen gehört zu meinem täglichen Arbeitsalltag. Daher weiß ich, dass es bei der Kommunikation mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung drunter und drüber gehen kann. Lassen Sie sich hiervon nicht stressen. Gerne helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein ganz unverbindliches Erstgespräch. Ich freue mich auf Sie."
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Welche Schadenspositionen deckt der Schadensersatz?

Angenommen, Sie hatten einen Verkehrsunfall in Berlin und möchten nun gegen den Schädiger vorgehen und Schadensersatz geltend machen. Hierbei stehen Ihnen vielerlei Positionen zu, über die wir Sie gerne im Detail aufklären. Damit allerdings hier keine komplexen Rechtsfragen erörtert werden, gehen wir auf die zunächst wichtigsten Positionen ein, die in der Regel bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend zu machen sind. Sämtliche nachfolgend dargestellten Kosten sind von der gegnerischer Kfz-Haftpflichtversicherung zu übernehmen, sofern Sie keine Mitschuld bei der Verursachung des Unfalls trifft. Wenn Sie jedoch eine Mitschuld am Unfall trifft, müssten Sie sich - je nach Haftungsquote – anteilig an den Kosten beteiligen. Hierbei spricht man von der sogenannten Quotierung der Kosten. Damit Ihnen keine unnötigen Mehrkosten entstehen, raten wir Ihnen vorher einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin zu kontaktieren. Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrem Anliegen weiter.

Wer zahlt meine Rechtsanwaltskosten nach einem Autounfall?

Sofern Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind, zahlt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten – in vollem Umfang! Die bei der Verfolgung Ihrer Schadensersatzansprüche und etwaiger Schmerzensgeldansprüche entstehenden Rechtsanwaltskosten sind nämlich als adäquater und dem Schädiger zurechenbarer Folgeschaden zu ersetzen. Dies ist aus unserer Sicht auch richtig so. Die Unfallregulierung gehört für uns als Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht zum täglichen Geschäft. Aber auch wir merken, dass die Regulierungspraxis der Versicherer zunehmend undurchsichtiger wird. Somit verkompliziert sich die Unfallregulierung. Im Verkehrsrecht ist es erforderlich, die komplexe obergerichtliche Rechtsprechung zu ersatzfähigen Schadenspositionen zu kennen. Daher kann ein Verkehrsunfall, wie es meist von den Versicherern behauptet wird, nicht einfach gelagert sein. Gerne helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Haben Sie also keine Angst davor uns zu kontaktieren, nur weil Sie dachten, dass Sie die Rechtsanwaltskosten bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zahlen zu tragen hätten.

Abschleppkosten

Häufig kommt es vor, dass das Auto des Geschädigten nicht mehr fahrbereit ist. In solchen Fällen muss das Kfz abgeschleppt werden. Diese Kosten können Sie von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt verlangen.
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Gutachterkosten / Kostenvoranschlag

Um das Ausmaß des Schadens an Ihrem Pkw korrekt beziffern zu können, ist meist ein Gutachten durch einen Kfz-Sachverständigen notwendig. Schließlich sollen alle Schäden an Ihrem Kfz aufgedeckt werden. Die für das Gutachten anfallenden Kosten sind vom Schädiger zu bezahlen, sofern der entstandene Schaden die sog. Bagatellgrenze übersteigt. Hierunter ist eine Schadenshöhe von zirka 750,00 EUR (unterliegt örtlichen Schwankungen!) zu verstehen. Der Sinn dahinter: als geschädigte Person sind Sie daran gehalten, den entstandenen Schaden nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Bei kleineren Schäden erachtet die Rechtsprechung daher einen Kostenvoranschlag als ausreichend, um sich ein verlässliches Bild vom Schaden zu verschaffen. Bei größeren Schäden kann ohne bedenken ein Gutachter beauftragt werden. Sofern Sie keinen vertrauensvollen Kfz-Sachverständigengutachter „an der Hand haben“, können wir Ihnen notwendige Kontakte vermitteln. Als Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Berlin haben wir wertvolle Kontakte, die wir gerne mit unseren Mandanten teilen.
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Faruk Aydin
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Tipp vom Rechtsanwalt:
"Lassen Sie sich bitte keinen Kfz-Sachverständigen der gegnerischen Versicherung „andrehen“! Für Sie als geschädigte Person gilt die freie Wahl des Gutachters. Wer Ihnen eine andere Rechtslage darstellt liegt schlichtweg falsch! Gerne helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche."

Reparaturkosten Ihres Unfallfahrzeuges

Selbstverständlich muss der Schädiger bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung auch die Kosten für eine Reparatur Ihres Unfallfahrzeuges aufkommen. Dieser Anspruch besteht für Sie unabhängig davon, ob Sie Ihr Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen. Ihnen steht die Option offen, die tatsächlich anfallenden Reparaturkosten oder die Kosten „fiktiv abzurechnen“. Bei der fiktiven Abrechnung wird dann das durch einen Kfz-Sachverständigen erstellte Gutachten zur Grundlage der Abrechnung mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung. Letztere muss dann die im Gutachten festgelegten Reparaturkosten ersetzen. Achtung: bei der „fiktiven Abrechnung“ (ohne tatsächliche Reparatur) werden nur die Netto-Reparaturkosten ersetzt, da keine Mehrwertsteuer anfällt ist.
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Faruk Aydin
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Tipp vom Rechtsanwalt:
"Die Schadensregulierung gehört für uns als Kanzlei für Verkehrsrecht zum Alltag. Leider machen wir immer häufiger die Erfahrung, dass Kfz-Haftpflichtversicherungen versuchen, berechtigte Forderungen von Geschädigten „zu drücken“. Vielfach verweisen Sie auf vermeintlich günstigere Werkstätten, bei denen Sie die Reparatur durchführen sollen. Dies ist jedoch häufig rechtlich nicht korrekt! Setzen Sie sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr. Gerne beraten wir Sie hierzu!"

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Wertminderung

Unfallfahrzeuge sind in der Regel beim Wiederverkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt „bemakelt“. Dieser Makel geht für Sie mit einem Wertverlust einher. Diesem wird durch den sogenannten „merkantilen Minderwert“ Rechnung getragen. Der „merkantile Minderwert“ stellt also die Summe dar, um die der Wert Ihres Kfz durch den Unfall gesunken ist. Wie hoch der „merkantile Minderwert“ ist, wird in der Regel im Kfz-Sachverständigengutachten festgehalten. Genau dieser Minderwert stellt dann einen erstattungsfähigen Sachschaden dar und ist von dem Schädiger zu ersetzen.

Standgeld

Bei einer Vielzahl von Verkehrsunfällen in Berlin führt das Unfallereignis dazu, dass die Autos der Geschädigten nicht mehr fahrtauglich sind. In solchen Fällen fallen meist Standgelder bei Werkstätten oder beispielsweise Verschrottungsunternehmen an, weil nicht sofort am Folgetag mit der Reparatur begonnen wird. Wir raten zur Vorsicht: Häufig lehnen die Versicherer die als Standgeld geltend gemachten Kosten ab. Dies ist jedoch in der Regel nicht ohne Weiteres möglich. Lassen Sie sich unberechtigte Kürzungen nicht gefallen - gerne beraten wir Sie hierzu!

Nutzungsausfallentschädigung

Wenn Sie Ihren Wagen nach einem Verkehrsunfall reparieren lassen, steht Ihnen Ihr Fahrzeug nicht wie gewohnt zur Verfügung – bei fahruntüchtigen Fahrzeugen sogar ab dem Unfalltag. Dies stellt einen wirtschaftlichen Schaden zu Ihren Ungunsten dar, der unter bestimmten Voraussetzungen vom Schädiger bzw. der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu ersetzen ist. Die Entschädigung umfasst grundsätzlich den Ausfallzeitraum des Kfz. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach bestimmten Tabellen, die durchschnittliche Mietsätze für vergleichbare Pkw festhält.
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Faruk Aydin
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Tipp vom Rechtsanwalt:
"Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin mache ich leider oft die Erfahrung, dass Kfz-Haftpflichtversicherungen versuchen, die Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung zu vermeiden, indem Sie Geschädigten den Nutzungswillen des nunmehr beschädigten Kfz in Abrede stellen. Lassen Sie diesen Vorwurf nicht unkommentiert stehen. Hier ist ganz konkret darzustellen, dass Sie auf Ihren Wagen angewiesen sind. Gerne setzen wir Ihre Ansprüche für Sie durch! "

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Mietwagenkosten

Alternativ zur Nutzungsausfallentschädigung steht Ihnen als geschädigte Person der Anspruch zu, von dem Schädiger den Ersatz der entstandenen Mietwagenkosten zu verlangen. Auch diese Schadensposition kann nur geltend gemacht werden, wenn eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung (Anschaffung neuen Kfz) nachgewiesen wird. Die Voraussetzungen für den Ersatz von Mietwagenkosten sind in der Praxis etwas enger. Dies liegt daran, dass Schädiger*innen grundsätzlich dazu gehalten sind, die Kosten für die Unfallregulierung gering zu halten haben (sogenannte Schadensminderungspflicht). Hieraus resultiert auch Ihre Pflicht bei Anmietung eines Ersatzfahrzeuges zunächst die örtliche Marktsituation in Berlin - oder zumindest in Ihrem Bezirksumkreis - zu ergründen und zum Normaltarif zu mieten – fragen Sie nach günstigen Tarifen bei den Vermietern! Zudem wird in der Regel gefordert, dass Ihre tägliche Mindestfahrstrecke 20 km beträgt. Weiter wird auch grundsätzlich ein Vorteilsausgleich zu Ihren „Ungunsten“ angesetzt, weil Sie Aufwendungen an Ihrem beschädigten Kfz sparen, die sonst angefallen wären.
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Faruk Aydin
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Tipp vom Rechtsanwalt:
"Denken Sie gut darüber nach, ob Sie tatsächlich einen Mietwagen für die gesamte Ausfallzeit Ihres Pkw benötigen oder doch die Zeit mit der BVG überbrücken können. Alternativ kann auch über eine Aufteilung der Ausfallzeit nachgedacht werden: Für einen Teil der Reparaturdauer einen Mietwagen anmieten und für den Rest der Zeit eine Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen. "

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Habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld?

Nach einem Verkehrsunfall gehört die Geltendmachung von Schmerzensgeld zu den wichtigsten und am häufigsten vorkommenden Schadenspositionen im Verkehrsrecht. Dem Schmerzensgeld soll eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion für den Geschädigten zukommen. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von vielen Faktoren ab. Maßgeblich sind hier jedoch die körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Geschädigten. Je nach Art der Verletzung und Dauer der stationären oder ambulanten Behandlung kann das Schmerzensgeld stark variieren.
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Faruk Aydin
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Tipp vom Rechtsanwalt:
"Im Gegensatz zu den materiellen Schadenspositionen unterliegt der Schmerzensgeldanspruch keiner „Quotelung“. Das heißt, dass Ihr Anspruch nicht durch den prozentualen Anteil Ihres Verschuldens am Unfall gekürzt wird. In der Praxis werden jedoch Abschläge vorgenommen, die im Endeffekt einer „Quotelung“ entsprechen. "

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Wie viel Schmerzensgeld steht mir nach einem Verkehrsunfall zu?

Zur Höhe des Schmerzensgeldes kann nicht pauschal geantwortet werden. In der Praxis werden vergleichbare Gerichtsentscheidungen aus einschlägigen Schmerzensgeldtabellen gesucht und dem Anspruch zugrunde gelegt. Diese Summen sind jedoch nicht verbindlich! Besonders wichtig ist es daher, sich nicht starr an andere Fälle zu klammern. Wir arbeiten stets die Besonderheiten Ihrer Verletzung heraus und machen diese entsprechend geltend.

Kann der Schmerzensgeldanspruch verjähren?

Ja, der Schmerzensgeldanspruch kann, wie alle Schadensersatzansprüche, nach drei Jahren verjähren. Daher ist es ratsam, sich schnell um die Ansprüche zu kümmern. Insbesondere zu erwartenden Spätfolgen müssen schnell medizinisch geklärt werden, um keine Verjährung eintreten zu lassen. Gerne beraten wir Sie hierzu.



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