Verkehrsunfall? Tipps vom Rechtsanwalt für den korrekten Umgang!

... unsere Kanzlei für Verkehrsrecht gibt Ihnen wertvolle Tipps für den Umgang mit einem Verkehrsunfall. 

Ein Verkehrsunfall ist ein unerwartetes Ereignis, das jeden Verkehrsteilnehmer treffen kann, und es ist entscheidend zu wissen, wie man direkt danach handelt. In diesem Beitrag erfahren Sie von unsere Kanzlei für Verkehrsrecht, welche Schritte unmittelbar nach einem Unfall zu unternehmen sind, um die Situation sicher und rechtlich korrekt zu bewältigen. Wir erklären, wie Sie die notwendigen Informationen mit den Beteiligten austauschen. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Tipps, ob und wann die Polizei zu verständigen ist und welche Maßnahmen Sie ergreifen sollten, wenn Sie selbst schuld am Unfall waren. Des Weiteren erläutern wir, wie Sie Ihre Schadensersatzansprüche geltend machen können und welche Abrechnungsmethoden Ihnen zur Verfügung stehen, um die durch den Unfall entstandenen Kosten zu decken. Mit diesem Leitfaden möchten wir Ihnen dabei helfen, in solch stressigen Momenten einen kühlen Kopf zu bewahren und die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage, Warnweste, Warndreieck.
  • Daten tauschen: Kontakte und Versicherungsinformationen austauschen.
  • Polizei: Bei schweren Schäden oder Verletzungen rufen.
  • Schadensersatz: Ansprüche bei der Versicherung des Verursachers stellen.
  • Abrechnung: Wahl zwischen fiktiver und tatsächlicher Schadensabrechnung.
  • Kosten: Haftpflichtversicherung des Verursachers zahlt.
  • Schmerzensgeld: Nach Schwere der Verletzung und Verschulden.
  • Erstberatung: Kostenfrei und bundesweit von unserer Kanzlei angeboten.

Rechtsanwalt Faruk Aydin

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

+49 30 984 560 53


Was sollte ich direkt nach einem Verkehrsunfall tun?

Nach einem Unfall ist es wichtig, sofort anzuhalten und die Unfallstelle abzusichern. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck auf. Prüfen Sie, ob jemand verletzt ist und leisten Sie bei Bedarf Erste Hilfe. Informieren Sie bei größeren Schäden oder Verletzungen unbedingt die Polizei. Tauschen Sie mit den anderen Beteiligten die Kontaktdaten und Versicherungsinformationen aus. Hierzu können sie den europäischen Unfallbericht nutzen. Vergessen Sie bitte nicht Fotos von der Unfallstelle und den Schäden zu machen. Wir empfehlen Ihnen, nicht über die Schuldfrage zu sprechen. Diese werden wir im Zweifel im Nachgang klären. Vergessen Sie auch nicht, den Schaden Ihrer Versicherung zu melden. Auch bei unverschuldeten Unfällen stellt die Meldung eine Obliegenheit dar, der man nachkommen muss.

Muss ich nach jedem Unfall die Polizei rufen?

Es ist nicht immer notwendig, die Polizei zu einem Verkehrsunfall hinzuzuziehen. Kleinere Blechschäden ohne Personenschaden können in der Regel ohne polizeiliche Hilfe abgewickelt werden. Wichtig ist, dass alle Unfallbeteiligten sich über die Unfallumstände einig sind und die Kontaktdaten sowie Informationen zu den Fahrzeugen und Versicherungen gegenseitig austauschen. Dennoch empfiehlt Ihnen unsere Kanzlei, die Polizei zu alarmieren. Denn häufig stärkt sich Ihre Position, wenn im Unfallbericht der Polizei die Schuld am Verkehrsunfall der Gegenseite gegeben wird. Bei größeren Schäden, wenn Personen verletzt sind oder wenn es Unstimmigkeiten über den Unfallhergang gibt, sollten Sie jedoch die Polizei rufen. Dies dient der offiziellen Dokumentation und kann später als Beweismittel bei der Schadensregulierung dienen. Verständigen Sie auch die Polizei, wenn der Verdacht auf Fahrerflucht, Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht oder der Unfallgegner keine Daten angeben kann oder will.

Was passiert, wenn ich Schuld am Unfall habe?

Wenn Sie Schuld am Verkehrsunfall haben, also diesen verursacht haben, ist es zunächst einmal wichtig, dass Sie am Unfallort bleiben und Ihre gesetzlichen Pflichten als Unfallbeteiligter erfüllen. Dazu gehört unter anderem die Sicherung der Unfallstelle, ggf. die Erste Hilfe bei Verletzten und der Austausch sämtlicher Daten mit dem Unfallgegner. Schließlich will der im Anschluss seinen Schaden ersetzt haben, den Sie verursacht haben. Aber keine Sorge. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung, die eine Pflichtversicherung ist, wird die Schadensregulierung für Sie übernehmen. Sie müssen daher unbedingt den Verkehrsunfall Ihrer Versicherung melden. Dabei ist es wichtig, ehrlich zu sein und den Unfallhergang wahrheitsgemäß zu schildern. Ihre Versicherung wird dann basierend auf den Versicherungsbedingungen und dem Grad Ihrer Schuld den Schaden regulieren. Als Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht erleben wir ständig, dass Unfallverursacher den Verkehrsunfall nicht bei Ihrer Versicherung anzeigen. Diese erfährt häufig erst vom Verkehrsunfall, sobald die gegnerische Seite Ansprüche geltend macht. 

Wenn Sie zum Zeitpunkt des Verkehrsunfalls alkoholisiert waren, empfehlen wir Ihnen, sich bei uns zu melden. Denn bei solch einer Konstellation geht es um viel. Gegen Sie wird mindestens ein Ermittlungsverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt eingeleitet. Je nach Fallgestaltung geht es hierbei häufig um die Fahrerlaubnis. Neben strafrechtlichen Sanktionen droht häufig die Entziehung der Fahrerlaubnis. Daher sollten Sie aktiv werden.

Wie kann ich meine Schadensersatzansprüche geltend machen?

Ihre Ansprüche aus einem Verkehrsunfall machen Sie bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend. Hierzu ist es wichtig, dass Sie die gegnerischen Daten des Unfallverursachers kennen. Im Grunde reicht es aber auch, wenn Sie das amtliche Kennzeichen des Verursachers kennen. Mit dem Kennzeichen kann beim Zentralruf der Autoversicherer in Erfahrung gebracht werden, bei welcher Versicherung das gegnerische Auto versichert ist.

Der gegnerischen Versicherung müssen Sie jedoch auch eine Grundlage für die Abrechnung Ihres Schadens bieten. Dies erfolgt durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens durch einen Kfz-Sachverständigen. Dieser wird ermitteln, wie hoch der Schaden an Ihrem Fahrzeug ist. Mit dem Gutachten unsere Kanzlei für Verkehrsrecht den Schaden für Sie regulieren. Hierbei müssen Sie wissen, dass sämtliche Kosten, die Ihnen durch den Unfall entstanden sind, von der gegnerischen Versicherung ersetzt werden. Voraussetzung hierzu ist, dass Sie keine Schuld am Unfall trifft. Auch Ihre Rechtsanwaltskosten müssen von der gegnerischen Versicherung gezahlt werden. Daher lohnt sich der Gang zum Anwalt. Mit uns können Sie Ihren Schaden ganz unkompliziert digital abwickeln.

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Was ist der Unterschied zwischen fiktiver und tatsächlicher Abrechnung?

Nach einem Verkehrsunfall stehen Ihnen als Geschädigter grundsätzlich zwei Wege der Schadensabrechnung zur Verfügung: die fiktive und die konkrete Abrechnung.


Fiktive Abrechnung: Bei der fiktiven Abrechnung wird der Schaden auf Basis eines Kostenvoranschlags oder eines Sachverständigengutachtens abgerechnet. Das bedeutet, Sie erhalten die Nettoreparaturkosten, die laut Gutachten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs anfallen würden, von der Versicherung ersetzt, ohne dass die Reparatur tatsächlich durchgeführt werden muss. Diese Option wählen viele Geschädigte, wenn sie kleinere Schäden nicht sofort reparieren lassen möchten oder wenn das Fahrzeug bereits vor dem Unfall erhebliche Wertminderungen aufwies.


Konkrete Abrechnung: Die konkrete Abrechnung kommt zum Tragen, wenn Sie Ihr Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen. Hierbei werden die tatsächlich entstandenen Reparaturkosten erstattet. Für die Abrechnung ist es notwendig, dass die Reparatur in einer Fachwerkstatt durchgeführt und durch Rechnungen belegt wird. Zusätzlich können Sie als Geschädigter auch die Umsatzsteuer erstattet bekommen, falls diese tatsächlich angefallen ist.


In beiden Fällen steht Ihnen als Geschädigter unter Umständen auch eine Wertminderung des Fahrzeugs zu, die separat geltend gemacht werden kann. Wir beraten Sie zu den Vor- und Nachteilen beider Abrechnungsarten und helfen Ihnen, die für Ihre Situation passende Methode zu wählen, um den Ihnen zustehenden Schadensersatz zu maximieren.

Wer trägt die Kosten für die Reparatur nach einem Verkehrsunfall?

Wie bereits zuvor mitgeteilt, muss natürlich der Unfallverursacher für Ihren Schaden aufkommen. Ihre Ansprüche werden bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend gemacht. Zu den Kosten, die Ihnen ersetzt werden müssen, zählen alle Kosten, die durch den Unfall entstanden sind (z.B. Anwaltskosten, Abschleppkosten, Schadensersatz, Wertminderung etc.). 

Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick, wer für die Kosten nach einem Unfall aufkommen muss. Denn je nach Schuldanteil, kann diese Frage anders ausfallen.

 

  1. Vollkaskoversicherung: Ist der Unfall selbst verschuldet und verfügen Sie über eine Vollkaskoversicherung, übernimmt diese in der Regel die Kosten für das Abschleppen und die Reparatur abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
  2. Haftpflichtversicherung des Unfallgegners: Waren Sie nicht der Verursacher des Unfalls, ist grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für die Übernahme der Kosten zuständig. In diesem Fall sollten Sie die Versicherung des Schädigers so schnell wie möglich über den Schadensfall informieren.
  3. Teilschuld: Bei einer Teilschuld werden die Kosten anteilig zwischen den beteiligten Versicherungen aufgeteilt. Die genaue Quote hängt vom Einzelfall ab und wird häufig durch die Versicherungen oder durch ein Gericht festgelegt.
  4. Ohne Kaskoversicherung: Haben Sie keine Kaskoversicherung und tragen eine Teilschuld oder die Alleinschuld, müssen Sie die Kosten selbst tragen oder einen Teil davon übernehmen.

Wie wird das Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall berechnet?

Schmerzensgeld wird gewährt, wenn Sie durch einen Verkehrsunfall Verletzungen erlitten haben, die über bloße Sachschäden hinausgehen. Dieses soll den immateriellen Schaden, also die körperlichen und seelischen Leiden, die nicht direkt finanziell messbar sind, ausgleichen.

Die Berechnung des Schmerzensgeldes erfolgt nach keinem festen Tarif, sondern richtet sich nach der Schwere und Dauer der Verletzungen, den Folgeschäden und dem Grad des Verschuldens. Folgende Aspekte werden berücksichtigt:

 

  1. Art und Umfang der Verletzungen: Schwere und Komplexität der Verletzungen sind maßgeblich. Brüche, Prellungen, Schnittwunden oder Traumata werden unterschiedlich bewertet.
  2. Schmerzdauer: Die Dauer der Schmerzen und die notwendige Dauer der medizinischen Behandlung spielen eine wesentliche Rolle.
  3. Beeinträchtigung im Alltag: Wie sehr beeinflussen die Verletzungen das tägliche Leben? Gibt es Einschränkungen im Beruf oder bei der Ausübung von Hobbys?
  4. Dauerhafte Folgeschäden: Langfristige oder permanente Beeinträchtigungen erhöhen das Schmerzensgeld.
  5. Psychische Folgen: Auch traumatische Erlebnisse, Angstzustände oder Depressionen nach dem Unfall werden berücksichtigt.
  6. Verschulden: Auch das Maß des Verschuldens am Unfall kann eine Rolle spielen. Bei einer unverschuldeten Verletzung ist in der Regel mit einem höheren Schmerzensgeld zu rechnen.

 

Zur Berechnung werden Gerichtsurteile ähnlicher Fälle herangezogen werden. Es gibt Schmerzensgeldtabellen, die als Richtlinie dienen, aber letztlich ist jedes Schmerzensgeld eine Einzelfallentscheidung. Nach einem Verkehrsunfall helfen wir Ihnen dabei ein angemessenes Schmerzensgeld zu ermitteln und durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns hierzu ganz unverbindlich.

Wie lange dauert es, bis die Versicherung den Schaden reguliert?

Die Dauer der Schadenregulierung durch die Versicherung kann variieren und ist von mehreren Faktoren abhängig. Grundsätzlich sollten Versicherungen bestrebt sein, Schadensfälle zügig zu bearbeiten, doch die Realität sieht meist anders aus.

Nach Eingang Ihrer Schadensmeldung bei der Versicherung beginnt der Prozess der Regulierung. Die Versicherung wird zunächst den Sachverhalt prüfen, was unter Umständen die Einholung von Unfallberichten, Zeugenaussagen oder die Begutachtung durch einen Sachverständigen einschließen kann. Die gesetzliche Frist für die Regulierung eines Schadensfalls ist nicht explizit festgelegt. In der Praxis werden Regulierungen meist in einem Zeitraum von vier bis sechs Wochen nach dem Unfall vorgenommen.

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, raten wir Ihnen, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Die Anwaltskosten für die Geltendmachung berechtigter Ansprüche müssen in solchen Fällen von der Gegenseite getragen werden. Es ist unnötig, sich selbst den Stress und die Komplexität der Schadensregulierung auszusetzen, zumal Versicherungen oft versuchen, die Höhe des Gutachtens zu ihren Gunsten zu kürzen. Ihr Anwalt wird sich mit dem Sachverhalt auseinandersetzen und dafür Sorge tragen, dass Sie eine faire und vollständige Entschädigung erhalten.

Die gegnerische Versicherung hat das Gutachten gekürzt?

Es ist ein gängiges Vorgehen von Versicherungen, durch Prüfberichte von Unternehmen wie ControlExpert den Schadensersatz zu minimieren. Diese Berichte zielen darauf ab, den Ersatz von Reparaturkosten und anderen Schadenspositionen so weit wie möglich zu reduzieren. Versicherungen argumentieren häufig, dass bestimmte Reparaturen nicht notwendig waren oder zu teuer berechnet wurden. In solchen Fällen ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht entscheidend, um Ihre Interessen zu wahren. Ihr Anwalt kann die Argumentation der Versicherung fachkundig widerlegen und dafür sorgen, dass die Versicherungsleistung dem tatsächlich entstandenen Schaden entspricht und nicht zu Ihrem Nachteil gekürzt wird.

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