Messverfahren für Abstandsmessungen


... Abstandsmessung - wie wird gemessen?
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Abstandsmessung durch verschiedene technische Verfahren

Abstandsvergehen gehören zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten und können auf verschiedene Weisen festgestellt werden. Überwiegend werden Abstandsmessungen auf der Autobahn durch Brückenabstandsmessverfahren gemacht. Hierbei wird auf einer Brücke das eingesetzte Messsystem installiert, welche dann die zu ahndenden Verstöße durch eine Weg-Zeit-Berechnung aufzeichnet. Zu den gängigsten Messsystemen gehören z.B. Videoabstandsmessverfahren („VAMA“-Verfahren), das Verkehrskontrollsystem („VKS“) und das Video-Brücken-Abstandsmessverfahren ("ViBrAM"). Durch die Polizei kommen auch häufig Video-Nachfahrsysteme zum Einsatz, die Abstandsverstöße ebenfalls anhand einer Weg-Zeit-Berechnung feststellen.

Wie wird die Abstandsmessung gemacht?

Abstandsmessungen werden im Grunde in 2 Schritten gemacht. Um Ihnen den Nachweis für den unterschrittenen Abstand zu erbringen, ist es notwendig, zunächst Ihre Geschwindigkeit und im Anschluss Ihren Abstand zum Vordermann zu ermitteln. Durch die folgenden zwei Schaubilder möchten wir Ihnen gerne nahebringen, wie Abstandsmessungen dem Grunde nach gemacht werden.

1. Schritt: Ermittlung der Geschwindigkeit

Zunächst erfolgt die Ermittlung der Geschwindigkeit durch eine einfache Weg-Zeit-Berechnung. Hierfür wird in der Regel ein geeigneter 50 Meter langer Messbereich ausgewählt.

2. Schritt: Ermittlung des Abstandes

Im zweiten Schritt wird der Abstand der Fahrzeuge zueinander berechnet. Hierfür wird ein weiteres Bild erstellt, welches den Vorausfahrenden zeigt, wie dieser mit den Hinterrädern die „Messlinie 2" erreicht - aber noch nicht überfahren hat. Anhand dieses Bildes lässt sich die Zeitdifferenz zwischen dem Zeitpunkt der Ausfahrt des Vorausfahrenden und des Fahrzeugs des Betroffenen aus dem 2. Messbereich errechnen. Der errechnete Abstand wir das zugunsten des Betroffenen auf volle Meter aufgerundet.

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Gibt es Toleranzabzüge bei der Abstandsmessung?

Um Messungenauigkeiten des technischen Verfahrens auszugleichen, gibt es beim Messverfahren für Abstandsmessungen Toleranzabzüge. Diese variieren je nach eingesetztem Gerät. Allerdings ist in der Regel davon auszugehen, dass von der gemessenen Geschwindigkeit bei einem Wert unter 100 km/h eine Toleranz von 3 km/h und bei einem Wert über 100 km/h eine Toleranz in Höhe von drei Prozent des Wertes abgezogen werden.

Darüber hinaus wird zum Ausgleich von Messgenauigkeiten bei der Streckenauswertung eine Toleranz von 1 % zugrunde gelegt; das heißt, die Strecke wird auf tatsächliche 50,50 Meter ausgemessen.

Sofern die Ordnungswidrigkeit ihre Grundlage in einer polizeilichen Schätzung findet, sind weitaus größere Toleranzabzüge anzusetzen. Diese sind dann im Einzelfall festzulegen.

Auswirkungen des Spurwechsels oder Bremens vom Vordermann?

Im Straßenverkehr kann es immer zu unvorhersehbaren Situationen kommen. Hierzu zählen Spurwechsel und plötzliche Bremsvorgänge, deren Gründe man nicht immer nachvollziehen kann. Diese Manöver können allerdings dazu führen, dass Ihnen letztlich ein Abstandsverstoß zur Last gelegt wird, den sie womöglich gar nicht verursacht haben. In solchen Fällen ist es für Betroffene eines Bußgeldbescheides besonders wichtig, das aufgezeichnete Videomaterial gründlich zu untersuchen. Dies ist im Rahmen einer Akteneinsicht möglich. Das Material sollte dann mit der Maßgabe begutachtet werden, ob der Spurwechsel oder das plötzliche Bremsen des Vordermannes aufgezeichnet ist. Sofern die Aufzeichnung das Verschulden Ihres Vordermannes aufweist, ist das Verfahren gegen Sie einzustellen.

Wie kann ich gegen den Bußgeldbescheid vorgehen?

Nachdem gegen Sie ein Bußgeldbescheid erlassen wird, können Sie gegen diesen Bescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Im Rahmen des Einspruchs können Einwände gegen den Bußgeldbescheid erhoben werden. Eine offizielle Zahl, wie viele der täglich von den Bußgeldstellen Deutschlands versendeten Bußgeldbescheide fehlerhaft sind, existiert nicht. Im Internet kursieren jedoch Zahlen, dass bis zu 50% oder gar 2/3 aller versendeten Bußgeldbescheide fehlerhaft sind. Oftmals erfüllen sie nicht die hohen Anforderungen für ordnungsgemäße Messverfahren. Diese kommen meist jedoch erst durch eine Akteneinsicht zum Vorschein. Bei erfolgreicher Geltendmachung der Fehler wird das Verfahren gegen Sie eingestellt. Lesen Sie gerne hierzu unseren Hauptbeitrag zur Abstandsmessung und ihren Angriffspunkten.

Unsere Empfehlung zum Schluss

Sofern Sie einen Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes erhalten haben lohnt sich in jedem Fall ein genauerer Blick darauf, was Ihnen eigentlich vorgeworfen wird – denn es gibt viele Vorgaben, die die Messbeamten bei der Messung zu beachten haben. Es ist nie auszuschließen, dass Abstandsmessungen Fehler enthalten, die die Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheides aufheben können. Aber auch darüber hinaus kann bereits der auf einer Abstandsmessung beruhende Bußgeldbescheid an formalen Mängeln leiden. Beispielhaft ist hier die Verjährung zu erwähnen, die die Durchsetzbarkeit des Bescheides aufheben kann. Ebenso kann es dem Bußgeldbescheid am notwendigen Inhalt fehlen – Stichwort: Hinweise und Belehrungen.



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