Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung? Anwalt klärt auf!

 ... ist bei der Messung alles korrekt abgelaufen? Hier erfahren Sie alles, was Sie zum Geschwindigkeitsverstoß wissen müssen!

Bei der Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich um den am häufigsten eingetragenen Verkehrsverstoß sowohl der Männer als auch der Frauen. Laut Kraftfahrzeugbundesamt fuhren im Jahre 2018 über 3 Millionen Autofahrer zu schnell und wurden infolgedessen geblitzt. Dies wiederum hat in vielen Fällen eine hohe Geldbuße zur Folge und kann sogar zum Verlust des Führerscheins führen.

Wir empfehlen immer einen genaueren Blick auf den Bußgeldbescheid zu werfen. Zwar fehlen offiziell bestätigte Zahlen, aber aus zahlreichen Quellen wird davon ausgegangen, dass zirka 50%, 2/3 oder sogar mehr der versendeten Bußgeldbescheide fehlerhaft sind. Ein erfolgreich eingelegter Einspruch lohnt sich aus Ihrer Sicht in jedem Fall, da dies für Sie bedeutet, dass Sie keinerlei Sanktion von der Bußgeldstelle mehr zu befürchten haben. Nachfolgend klären wir Sie über das nötigste Wissen rund um den Bußgeldbescheid wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes auf.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen sind der häufigste Verkehrsverstoß in Deutschland.
  • Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft; eine Überprüfung kann sich daher lohnen.
  • Geschwindigkeitsmessungen können mittels verschiedener technischer Verfahren wie Lasermessungen oder Radarmessungen erfolgen, aber auch nicht technische Methoden wie Schätzungen sind möglich.
  • Es gibt Toleranzabzüge bei der Geschwindigkeitsmessung, um Messungenauigkeiten auszugleichen.
  • Der Bußgeldkatalog legt Regelstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen fest, die je nach Überschreitungshöhe und Ort (innerorts/außerorts) variieren.
  • Verkehrszeichen müssen nach dem Sichtbarkeitsgrundsatz gut erkennbar sein; bei Verstößen kann dies die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids beeinflussen.

Rechtsanwalt Faruk Aydin

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

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Ich wurde geblitzt – was bedeutet das für mich?

Wenn Sie geblitzt wurden, wird Ihnen vorgeworfen, sich nicht an die durch Beschilderungen angeordnete zulässige Höchstgeschwindigkeit gehalten zu haben. Dieses unliebsame Ereignis wird für gewöhnlich vom Messbeamten auf einem Foto festgehalten – das sogenannte „Blitzerfoto“. Nach nur wenigen Wochen wird dann dem Halter des geblitzten Fahrzeuges ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid geschickt. Hier lohnt sich allerdings ein genauerer Blick. Geschwindigkeitsüberschreitungen können teuer werden und einen Führerscheinentzug zur Folge haben.

Da alle Akteure von der Erstellung bis zur Zustellung eines Bußgeldbescheides viele Vorgaben für die Ordnungsmäßigkeit eines solchen Bescheides zu beachten haben, bieten viele Bußgeldbescheide Angriffspunkte und Schwachstellen. Daher heißt es: Fehler finden und unumstößlich vortragen. Ein erfolgreich eingelegter Einspruch oder ein Obsiegen im gerichtlichen Verfahren bedeutet für Sie, dass das Ihnen vorgeworfene Verfahren eingestellt wird bzw. Sie des Vorwurfs freigesprochen werden und Ihnen keine Kosten für den Bußgeldbescheid entstehen.

Wie schnell darf ich fahren?

Wie jedem Autofahrer bekannt sein dürfte, wird die zulässige Geschwindigkeit im Straßenverkehr durch geschwindigkeitsbegrenzende Verkehrszeichen geregelt. Im Grunde gelten jedoch im deutschen Straßenverkehr folgende absolute Höchstgeschwindigkeiten:

 50 km/h bei Sichtwerte unter 50 m infolge Nebels, Schneefalls oder Regens

 außerhalb geschlossener Ortschaft gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h für Pkws (§ 3 Abs. 3 Nr. 2a StVO)

 außerhalb geschlossener Ortschaft gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Kraftfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts (§ 3 Abs. 3 Nr. 2b StVO)

 außerhalb geschlossener Ortschaft gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h für LKW und Busse (§ 3 Abs. 3 Nr. 2c StVO)

 bei mit Schneeketten bestückten Fahrzeugen 50 km/h (§ 3 Abs. 4 StVO)

Konnten Sie das geschwindigkeitsbegrenzende Verkehrszeichen am Tatort nicht rechtzeitig erkennen?

Nach § 1 StVO erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Vor dem Hintergrund dieser Norm sind Verkehrszeichen so aufzustellen, dass ein vorsichtiger durchschnittlicher Fahrer das Verkehrszeichen beim Vorbeifahren schnell erfassen kann. Dieses Erfordernis schlägt sich im Sichtbarkeitsgrundsatz nieder. Der Sichtbarkeitsgrundsatz besagt also, dass Verkehrsschilder für den Autofahrer stets gut sichtbar angebracht werden müssen. Sofern Schilder aufgrund von bspw. Witterung nicht erkennbar waren, kann dies zu Ihren Gunsten wirken.

Führt ein Verstoß gegen den Sichtbarkeitsgrundsatz zur Unwirksamkeit von Verkehrszeichen?

In manchen Straßenabschnitten kann es vorkommen, dass Verkehrszeichen nicht mehr lesbar sind. Meist liegt dies an witterungsbedingten Alterserscheinungen, Vandalismus oder an der schönen Natur, deren Pflanzen das Schild derart umschlungen haben, dass beim besten Willen des noch so vorsichtigen Fahrers kein schnelles erfassen des Inhalts mehr möglich ist. Das mögliche Szenario: der Fahrzeugführer fährt mit einer viel zu hohen Geschwindigkeit und wird geblitzt – dies hat wiederrum einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zur Folge. Es wird unnötig teuer und im schlimmsten Fall ist man sogar seinen Führerschein für einige Monate los. Da diese Konsequenz in Fällen unlesbarer Verkehrszeichen zu hart wäre, können Verkehrszeichen bei Unkenntlichkeit ihre Wirksamkeit verlieren. Ob dies der Fall ist, ist immer eine Frage des Einzelfalles.
Hinweis vom Rechtsanwalt Für Verkehrsrecht:

"In einem ähnlich gelagerten Fall entschied beispielsweise das OLG Hamm mit Beschluss vom 30.09.2010 (Az.: III-3 RBs 336/09), dass ein durch Baum- und Buschbewuchs objektiv nicht mehr erkennbares Verkehrszeichen keine Rechtswirkungen mehr entfaltet. Zur Verdeutlichung: der Verkehrsteilnehmer muss die Anordnung des Verkehrszeichens ohne weitere Überlegung eindeutig erfassen können (vgl. OVG Münster, NJW 2005, 1142, BGH NJW 1966, 1456). Dies wäre in der vorgenannten Fallkonstellation nicht mehr möglich, sodass „unkenntliche“ Verkehrszeichen ihre Wirksamkeit verlieren können."

Führt der Verstoß gegen den Sichtbarkeitsgrundsatz auch zur Unwirksamkeit eines Bußgeldbescheides?

Hier darf man sich nicht zu früh freuen! Wenn das jeweilige Verkehrszeichen seine Wirksamkeit verloren hat, können dennoch die unangenehmen Folgen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ausgelöst werden. Maßgebend ist in solchen Fällen dann die Geschwindigkeit, die gelten würde, wäre das (nicht erkennbare) Schild nicht aufgestellt. Nur anhand dieses Maßstabes darf der Geschwindigkeitsverstoß dann bemessen werden. Dies bedeutet, dass man sich an die gängigen im deutschen Straßenverkehr geltenden Höchstgeschwindigkeiten zu halten hat.

Praktisches Beispiel: Sie fahren auf einer Straße, die vermutlich, eine „50er-Zone“ zu sein scheint. Allerdings ist ein geschwindigkeitsbegrenzendes Verkehrszeichen mit 30 km/h aufgestellt, welches aufgrund Buschbewuchses objektiv nicht mehr erkennbar ist. Sie werden mit 70 km/h geblitzt. Wären nun die 30 km/h die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit, wären Sie 40 km/h zu schnell gewesen – der Führerschein wäre abzugeben! Wäre eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zulässig, wären Sie „nur“ 20 km/h zu schnell und Sie behielten beispielsweise Ihren Führerschein – es fiele lediglich ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung an. Daher ist bei unklaren Beschilderungssituationen am Tatort zur Tatzeit die tatsächlich zutreffende Lage zu klären.

Ich hatte keinen Vorsatz zur Geschwindigkeitsüberschreitung – worauf ist zu achten?

Im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wird Ihnen in der Regel ein Fahrlässigkeitsvorwurf gemacht, da es sich in der Praxis häufig als schwierig erweist, einem Autofahrer den Nachweis für eine vorsätzliche Begehung zu erbringen. Dennoch kann Ihnen auch in Fällen fahrlässig begehbarer Ordnungswidrigkeiten ein Vorsatz vorgeworfen werden. Allerdings erfordert die Annahme des Vorsatzes umfassende Feststellungen. Die gängige Definition von Vorsatz in der Juristerei ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung bzw. das Fürmöglichhalten und die Billigung aller Tatumstände im Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung.

Eine Vorsatzverurteilung ist aus Beschuldigtensicht tunlichst zu vermeiden. Diese hätte in den meisten Fällen nicht nur eine Regelsatzverdopplung des Bußgeldes zur Folge, sondern kann auch dazu führen, dass die Verteidigung gegen das drohende Fahrverbot sich als sehr schwierig erweist. Um diese Folgen zu vermeiden ist es besonders ratsam, sich nicht zum Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung einzulassen. So kann vermieden werden, dass aus Indizien ein Vorsatz konstruiert wird. Dies ist möglich und kann aus den verschiedensten Angaben eines Beschuldigten kreiert werden. Hierzu können beispielsweise Kenntnisse über die Örtlichkeit der Ordnungswidrigkeit, die Wahrnehmung von Straßenschildern oder private Gründe zählen.

Welche Messverfahren gibt es für die Geschwindigkeitsmessung?

Geschwindigkeitsverstöße können entweder mittels technischer oder nicht technischer Messverfahren festgestellt werden. Zu den technischen Messverfahren zählen bspw.:

Lasermessungen
Radarmessungen
Lichtschrankenmessungen
Passive Lichtsensoren
Stationäre Messgeräte mit Fahrbahnsensoren
Videobrückenmessungen (VAMA, VKS etc.)
Videofahrzeuge (Provida, Police-Pilot)

Zu den nicht technischen Messverfahren zählen beispielsweise Schätzungen von Polizeibeamten und das Nach- oder Vorausfahren mit einem Polizeiwagen. Im Gegensatz zu technischen Messverfahren bei Geschwindigkeitsmessungen, sind solche, die auf nicht technische Verfahren basieren fehleranfälliger. In der Folge bieten sie oftmals mehr Angriffs- oder Schwachpunkte für die Verteidigung in einem Bußgeldverfahren. .

Wie wird die Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen?

Das genaue Messverfahren der Geschwindigkeitsüberschreitung hängt davon ab, auf welche, der zuvor genannten Art, die Messung vorgenommen wurde.

Lasermessverfahren

Lasergeschwindigkeitsmessungen gehören zu den am meisten verwendeten Verfahren, um Tempoverstöße festzuhalten. Vereinfacht ausgedrückt basieren sie auf der Messung der Übertragungszeit kurzer Lichtimpulse. Es werden Lichtimpulse vom Messgerät gesendet, welche sich am gemessenen Fahrzeug reflektieren und danach erneut vom Messgerät eingefangen werden. Für jeden ausgesonderten Lichtimpuls wird die Laufzeit bis zum erneuten Eintreffen am Messgerät festgehalten, um so jeweils die sich verändernde Entfernung zum Fahrzeug zu berechnen. Aus dieser Entfernungs-Änderung ergibt sich dann die Fahrzeuggeschwindigkeit.

Radarmessverfahren

Um Geschwindigkeitsverstöße festzustellen ist die Anwendung von Radarmessgeräten ebenso beliebt wie Lasermessungen. Die Radarmessung basiert im Grunde auf dem sogenannten Doppler-Effekt, bei dem mit einem Mikrowellensender und mittels elektromagnetischer Wellen gemessen wird.

Für die Messung strahlt ein Mikrowellensender, welches im Messgerät integriert ist, über eine Richtantenne eine elektromagnetische Welle ab, die zur Fahrtrichtung der zu messenden Fahrzeuge verläuft. Diese Wellen werden dann von den Fahrzeugen reflektiert. Die reflektierten Wellen gelangen sodann zurück zur Antenne des Radargerätes. Im Anschluss hieran kann dann anhand des Frequenzunterschieds zwischen Sendewelle und empfangener Strahlung der etwaige Geschwindigkeitsverstoß ermittelt werden.

Nachfahren

Tempoverstöße können auch durch das Nachfahren von Polizeibeamten festgestellt werden. Hierbei ist sowohl der Einsatz von technischen Videonachfahrsystemen (bspw. ProViDa, Police-Pilot oder ViDistA) als auch das klassische Nachfahren ohne technischem Equipment möglich.

Wie Sie sich bereits wahrscheinlich denken können, ist die Geschwindigkeitsmessung ohne technische Hilfsmittel weitaus fehleranfälliger, da sie meist auf Schätzungen und Wahrnehmungen von Beamten beruht. Zum einen kann die tatsächliche Eigengeschwindigkeit des Polizeifahrzeuges von der Tatsächlichen abweichen, sofern es Unstimmigkeiten bei der Justierung des Tachos gibt. Zum anderen wird häufig versäumt, Abstandsveränderungen zu berücksichtigen – überwiegend können diese im Nachhinein auch nicht mehr rekonstruiert werden, da schlichtweg eine fotografische Dokumentation des Messverfahrens nicht stattgefunden hat.

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Was ist das „Standardisierte Messverfahren“ und welche Auswirkung hat es auf den Bußgeldbescheid?

Das Standardisierte Messverfahren hat im Rahmen eines Geschwindigkeitsverstoßes immense Bedeutung für technische Messverfahren. Unter dem Begriff ist ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGH, Beschl. v. 30.10.1997 - 4 StR 24/97).

Dies bedeutet, dass ein Richter im Rahmen eines standardisierten Messverfahrens nicht im Einzelfall nachzuprüfen hat, ob das Verfahren geeignet war, um zuverlässige Messergebnisse zu liefern. Denn das Messverfahren ist derart standardisiert, dass pauschal von ihrer Zuverlässigkeit ausgegangen wird. Der entscheidende Tatrichter muss sich aber gesondert von der Zuverlässigkeit einer Messung überzeugen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler gegeben sind – in sonstigen Fällen wird von einem ordnungsgemäßen Ergebnis ausgegangen.

Erst wenn im Rahmen der Verteidigung begründete Zweifel an einem ordnungsgemäß durchgeführten Messverfahren vorgetragen werden, muss die Zuverlässigkeit der Messung geprüft werden. Daher ist es für Sie als betroffene Person wichtig, sich an einen kundigen Rechtsanwalt zu wenden, der weiß, wo die Angriffspunkte bei einem Bußgeldbescheid liegen. Das Ziel ist es, Zweifel zu finden und diese erfolgreich geltend zu machen. Denn: Messgeräte können nur „standardisiertes Messverfahren“ sein, wenn sie entsprechend der Vorgaben des Herstellers und der Rechtsprechung genutzt werden – häufig ist dies schlichtweg nicht der Fall.

Was ist mit festgestellten Geschwindigkeitsverstößen mit nicht technischen Messverfahren?

Hier gilt das Gegenteil zu technischen und eventuell „standardisierten Messverfahren“. Es ist stets zu prüfen, ob das genutzte Verfahren geeignet war, um zuverlässige Messergebnisse zu liefern.

Da hier keine technische Ermittlung der Geschwindigkeit erfolgt, kann gesagt sein, dass auf diesem Wege ermittelte Geschwindigkeitsüberschreitungen und deren Bußgeldbescheide fehleranfälliger sind. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, sich genau mit dem Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung auseinanderzusetzen. Meist kann jedoch erst nach einer durch einen Rechtsanwalt vorgenommenen Akteneinsicht, eine valide Aussage dazu getroffen werden, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen kann.

Gibt es Toleranzabzüge bei der Geschwindigkeitsmessung?

Um etwaige Ungenauigkeiten im Messverfahren auszugleichen, wird den geblitzten Autofahren in der Regel ein Toleranzabzug gewährt. Dieser wird Ihnen häufig bereits im Anhörungsbogen oder im Bußgeldbescheid mitgeteilt. Dort heißt es dann für gewöhnlich „festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug: ...“. Dieser Toleranzwert wird stets unabhängig davon abgezogen, ob das Messgerät tatsächlich Messungenauigkeiten unterlag. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 100 km/h wird in der Regel ein Toleranzabzug von 3 km/h gewährt. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h wirkt für gewöhnlich ein Toleranzabzug in Höhe von 3% zu Ihren Gunsten.

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Der Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen – welche Strafe droht mir?

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick dazu geben, mit welchen Strafen Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu rechnen haben. Im Grunde kann ein Verstoß sowohl eine Geldbuße mit oder ohne Punkte in Flensburg als auch (zusätzlich) den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Sämtliche Folgen ergeben sich aus den sogenannten Bußgeldkatalog, welcher sich wiederum aus der Bußgeldkatalog-Verordnung (kurz: BKatV) ergeben. Dort werden die Regelbußen festgesetzt, mit welchen Sie für Ihren Verstoß rechnen können. Für die „Strafhöhe“ wird bei Geschwindigkeitsverstößen zwischen innerhalb geschlossener Ortschaften und außerhalb geschlossener Ortschaften unterschieden. Anzumerken sei hier, dass es sich bei den im Bußgeldkatalog genannten Strafen um Regelsätze handelt. Diese können je nach Schwere der Tat, wie beispielsweise eine vorsätzliche Begehung, Voreintragungen im Fahreignungsregister (kurz: FAER) oder Bundeszentralregister (kurz: BZR), erhöht werden.

Bußgeldkatalog bei Geschwindigkeitsüberschreitungen Innerorts

Einem Autofahrer drohen bei Innerorts begangener Vergehen höhere Strafen als Außerorts. Grund hierfür ist die besondere Gefahr, die von Innerorts begangener Tempoverstößen ausgeht. Daher hat der Autofahrer hier besondere Vorsicht walten zu lassen, da er häufiger auf „schwächere“ Teilnehmer am Straßenverkehr treffen kann.

Geschwindigkeitsüberschreitungen Innerorts

Überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot
Bis 10 km/h 15 EUR - -
11 - 15 km/h 25 EUR - -
16 - 20 km/h 35 EUR - -
21 - 25 km/h 80 EUR 1 -
26 - 30 km/h 100 EUR 1 1 Monat*
31 - 40 km/h 160 EUR 2 1 Monat
41 - 50 km/h 200 EUR 2 1 Monat
51 -60 km/h 280 EUR 2 2 Monate
61 -70 km/h 480 EUR 2 3 Monate
Über 71 km/h 680 EUR 2 3 Monate

* Ein Fahrverbot wird meistens nur verhängt, wenn die Geschwindigkeit 2-mal innerhalb 1 Jahres um mindestens 26 km/h überschritten wird.

Bußgeldkatalog bei Geschwindigkeitsüberschreitungen Außerorts

Die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen Außerorts ähneln sich denen der Innerorts begangenen. Auch hier fängt die Vergabe von Punkten ab einer Geschwindigkeit von über 21 km/h an – jedoch sind die Bußgelder „geringer“.

Geschwindigkeitsüberschreitungen Außerorts

Überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot
Bis 10 km/h 10 EUR - -
11 - 15 km/h 20 EUR - -
16 - 20 km/h 30 EUR - -
21 - 25 km/h 70 EUR 1 -
26 - 30 km/h 80 EUR 1 1 Monat*
31 - 40 km/h 160 EUR 2 1 Monat
41 - 50 km/h 160 EUR 2 1 Monat
51 -60 km/h 240 EUR 2 2 Monate
61 -70 km/h 440 EUR 2 2 Monate
Über 71 km/h 600 EUR 2 3 Monate

* Ein Fahrverbot wird meistens nur verhängt, wenn die Geschwindigkeit 2-mal innerhalb 1 Jahres um mindestens 26 km/h überschritten wird.
Tipp vom Rechtsanwalt Für Verkehrsrecht:

"Mein Rat an jede betroffene Person ist es, den Bußgeldbescheid genau prüfen zu lassen. Messbeamte haben eine Vielzahl von Vorgaben einzuhalten, um korrekte Messungen durchzuführen. Leider werden jedoch nicht immer alle Vorgaben eingehalten. Häufig ergeben sich im Rahmen der Akteneinsicht Fehler, die eine Verwertbarkeit der Messergebnisse ausschließen. Die Folge: der Bußgeldbescheid wird aufgehoben! Gerne berate ich Sie über Ihre Möglichkeiten und verteidige Sie gegen die Bußgeldstelle. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenfreie Erstberatung."

Rechtsanwalt Faruk Aydin

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Welche Fehlerquellen und Angriffspunkte existieren beim Bußgeldbescheid?

Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen können vielseitig sein, da Behörden mit den verschiedensten Messgeräten arbeiten. Je nach Messgerät existieren meist Schwachstellen und Besonderheiten, die es zu durchleuchten gilt. Beispielsweise sind die Angaben des Herstellers des Messgerätes penibel einzuhalten. Hierzu ist es unter anderem erforderlich, vor dem eigentlichen Messen der Fahrzeuge, umfangreiche Blitzer-Tests durchzuführen. Diese sind dann entsprechend zu protokollieren. So ist vor Beginn der Messung sicherzustellen, dass das Gerät zuverlässig arbeitet. Im Rahmen der Verteidigung ist es daher nötig, sich mit dem jeweiligen Gerät auseinanderzusetzen und die Messung auf Fehler zu untersuchen. Aber auch Witterungsverhältnisse, unüberschaubare Beschilderungen, die Missachtung von Richtlinien für das Blitzen oder mangelnde Schulungen der Messbeamten können eine Rolle bei der Verteidigung spielen. Nachfolgend finden Sie eine exemplarische Auflistung einiger wichtiger Ansatzpunkte für die Überprüfung von Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Dies bedeutet beispielsweise für den Betroffenen eines Bußgeldbescheides wegen eines Abstandsverstoßes, dass Behörden nicht nur ausschließlich belastende Dokumente zur Verfügung stellen dürfen – sie müssen auch entlastendes Material bereitstellen und dürfen diese bei ihrer Existenz nicht fernhalten.

Gültiger Eichschein

Für den ordnungsgemäßen Betrieb benötigen Standardisierte Messverfahren eine gültige Eichung, die in der Regel durch einen Eichschein nachgewiesen wird. Hierdurch soll die Messgenauigkeit des Verfahrens garantiert und Messfehler ausgeschlossen werden. Daher ist bei der Verteidigung ein besonderes Augenmerk auf Eingriffe in das Gerät nach der letzten Eichung zu richten. Ansonsten können diese zu Ihren Lasten wirken, da nicht auszuschließen wäre, dass die Messgenauigkeit des Messverfahrens inkorrekt ist.

Lebensakte oder auch: eichrelevante Unterlagen

Wie bereits soeben erläutert, kann eine Reparatur am Messgerät zur Folge haben, dass die Ausstellung eines neuen Eichscheins notwendig wird. Eben solche notwendigen Reparaturen am Messgerät finden sich in der Lebensakte wieder.

Bedienungsanleitung des Messgeräts

Für die Verteidigung in einem Bußgeldverfahren mit Einsatz von technischen Messgeräten wie bei der Abstandsmessung ist es besonders wichtig, sich einen Überblick über die Betriebsanleitung des Messgeräts zu verschaffen. Erst dann kann nachvollzogen werden, wie die Bedienung und Aufstellung des Messgeräts zu erfolgen hat.

Messprotokoll

Wie allerdings die Bedienung und Aufstellung des Messgeräts stattgefunden hat, ergibt sich aus dem sogenannten Messprotokoll. Für die Verteidigung ist es daher wichtig, zu prüfen, ob der Messbeamte die Vorgaben des Herstellers beachtet hat – denn nur so sind zweifelsfrei ordnungsgemäße Messergebnisse herstellbar. Insbesondere ist darauf zu achten, ob die Örtlichkeit oder Witterung für das Messverfahren geeignet war. Weiter wäre beispielsweise zu prüfen, ob vorab Testmessungen durchgeführt worden sind und falls ja, in welchen Messabständen. Man muss stets bedenken, dass nie ausgeschlossen werden kann, ob eine Messung in einem nicht zugelassenen Abstand stattgefunden hat. Dies kann zur Folge haben, dass die Eigenschaft als standardisiertes Messverfahren nicht mehr gegen ist.

Schulungsnachweise des Messbeamten

Messbeamte müssen an besonderen Schulungen teilnehmen und so den Umgang mit dem jeweiligen Messgerät erlernen. Diese Teilnahme wird dann im Anschluss mittels eines Dokuments bescheinigt. Genau hierauf sollte im Zweifel ganz genau geachtet werden. Nicht selten schreiben Bedienungsanleitungen von Messgeräten vor, dass der eingesetzte Schulungsbeamte Kenntnisse der Foto- und Filmauswertung haben muss. Bei der Überprüfung des Bußgeldbescheides ist dann zu prüfen, ob dies tatsächlich der Fall ist.

Was ist die Akteneinsicht und was bringt sie mir?

Eine Akteneinsicht ist zur erfolgreichen Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid unerlässlich. Ihnen steht als Beschuldigter ein Anspruch auf ein faires Verfahren gegen die Behörde zu. Daher hat der Verteidiger des Betroffenen gemäß § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit § 147 StPO ein Recht auf Akteneinsicht, das alle Akten und Aktenteile (einschließlich Bild- und Tonbandaufnahmen) umfasst, auf die der Schuldvorwurf in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gestützt wird und die zur Begründung des Anspruchs über die Rechtsfolgen herangezogen werden. Dieses umfassende Recht gründet auf dem verfassungsrechtlich garantierten Recht eines Betroffenen auf rechtliches Gehör. Aus unserer Sicht wäre es geradezu töricht, auf die Akteneinsicht zu verzichten, da die Gefahr, dass Fehler bei der Messung unentdeckt blieben, zu groß wäre. Denn im Rahmen der Akteneinsicht haben die Bußgeldbehörden nicht nur ausschließlich belastende Dokumente zur Verfügung zu stellen – sie müssen auch entlastendes Material bereitstellen und dürfen diese bei ihrer Existenz nicht fernhalten.

Unsere Empfehlung zum Schluss

Sofern Sie einen Bußgeldbescheid wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes erhalten haben lohnt sich in jedem Fall ein genauerer Blick darauf, was Ihnen eigentlich vorgeworfen wird – denn es gibt viele Vorgaben, die die Messbeamten bei der Messung zu beachten haben. Es ist nie auszuschließen, dass die Messung zur Geschwindigkeitsüberschreitung Fehler enthalten, die die Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheides aufheben können. Aber auch darüber hinaus kann auch der Bußgeldbescheid an formalen Mängeln leiden. Beispielhaft ist hier die Verjährung zu erwähnen, die die Durchsetzbarkeit des Bescheides aufheben kann. Ebenso kann es dem Bußgeldbescheid am notwendigen Inhalt fehlen.
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