Strafverfahren im Verkehrsrecht - Professionelle Verteidigung bei Verkehrsstrafsachen!
... im Verkehrsstrafrecht liegt jeder Fall anders. Daher ist es wichtig, den jeweiligen Fall genau zu studieren und eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Autofahrer müssen nicht kriminell sein, um die Dienste eines Rechtsanwalts für Verkehrsstrafrecht zu benötigen. Denn im Straßenverkehr könnten Sie die professionelle Hilfe eines Rechtsanwalts schneller benötigen als Ihnen lieb ist. Ein einfacher Auffahrunfall, ein Moment der Unachtsamkeit und schon könnten Sie mit einem Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung konfrontiert sein. Selbst bei geringem Personenschaden wird die Staatsanwaltschaft in der Regel aktiv. Noch schneller gerät man in das Räderwerk der Justiz, wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind. Die Folgen einer solchen Anschuldigung sind weitreichend und können Ihr gesamtes Leben beeinflussen. Unsere Kanzlei für Verkehrsrecht steht an Ihrer Seite und klärt Sie auf!
Inhaltsverzeichnis
- Was sind die gängigsten Delikte im Verkehrsstrafecht?
- Was ist zu tun, wenn ich ein Beschuldigtenschreiben von der Polizei erhalte?
- Wann darf ich die Aussage verweigern?
- Muss meine Familie gegen mich aussagen?
- Kann mir die Fahrerlaubnis im Strafverfahren entzogen werden?
- Häufig gestellte Fragen zum Verkehrsstrafrecht
- Kontaktieren Sie uns
Was sind die gängigsten Delikte im Verkehrsstrafecht?
Im Dickicht der Paragraphen des Verkehrsstrafrechts gibt es eine Reihe von Delikten, die immer wieder im Fokus stehen und bei denen juristische Expertise entscheidend ist. Zu den gängigsten Vergehen, mit denen Fahrzeugführer konfrontiert werden können, zählen:
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Fahrlässige Körperverletzung: Kommt es im Straßenverkehr zu einem Unfall mit Verletzten, kann dem Unfallverursacher eine fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen werden.
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Trunkenheitsfahrten: Die Kontrolle über das Fahrzeug im alkoholisierten Zustand oder unter dem Einfluss von Drogen zu verlieren, hat schwerwiegende rechtliche Konsequenzen.
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Fahrerflucht: Das unerlaubte Verlassen des Unfallortes stellt ein schweres Delikt dar, das mit empfindlichen Strafen geahndet werden kann.
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Gefährdung des Straßenverkehrs: Ob durch überhöhte Geschwindigkeit, riskante Überholmanöver oder Missachtung der Vorfahrt – gefährliches Verhalten im Verkehr kann zur Anklage führen.
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Nötigung: Drängeln, dichtes Auffahren oder sonstige aggressive Fahrweisen können als Nötigung ausgelegt werden und strafrechtliche Folgen haben.
Diese und weitere Delikte erfordern eine präzise und erfahrene rechtliche Vertretung. In unserer Kanzlei für Verkehrsrecht ist es unser Ziel, Sie nicht nur juristischen Beistand zu bieten, sondern auch dafür zu sorgen, Sie durch das komplizierte Strafverfahren zu navigieren.
Was ist zu tun, wenn ich ein Beschuldigtenschreiben von der Polizei erhalte?
Wenn gegen Sie im Verkehrsrecht ermittelt wird, dann werden Sie in der Regel zunächst von der Polizei angeschrieben. Sie erhalten das sog. Beschuldigtenschreiben. In diesem Brief wird - mal besser mal schlechter - der Vorwurf konkretisiert. Somit können Sie nachvollziehen, was Ihnen im Groben vorgeworfen wird. Da Sie als beschuldigte Person sich nicht zu Taten äußern müssen, raten wir zu folgender Vorgehensweise:
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Ruhe bewahren: Halten Sie inne und lassen Sie sich nicht von der Situation überwältigen. Jede Handlung nach einem Verkehrsdelikt sollte bedacht sein.
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Nicht voreilig äußern: Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, zunächst keine Aussage zu machen, ohne mit einem Anwalt gesprochen zu haben.
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Dokumentation: Sichern Sie Beweise und Informationen zur Straftat.
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Juristischen Beistand suchen: Kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei für Verkehrsrecht, um Ihre Rechte zu wahren und Ihre Verteidigung strategisch aufzubauen. Der Erstkontakt ist ganz unverbindlich!
Wann darf ich die Aussage verweigern?
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren dürfen Sie immer die Aussage verweigern. Dies ist ein fundamentales Prinzip des deutschen Strafrechts und für die Verteidigungsstrategie von entscheidender Bedeutung. Das sog. Aussageverweigerungsrecht ist in § 136 StPO festgehalten. Hiernach hat der Beschuldigte das Recht, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Egal, wie Sie sich entscheiden: Nachteile dürfen Ihnen wegen Ihrer Entscheidung nicht erwachsen. Schließlich ist das Schweigen Ihr gutes Recht!
Muss meine Familie gegen mich aussagen?
Nein, in einem Strafverfahren müssen Ihre engsten Familienangehörigen nicht gegen Sie aussagen. Dieses Recht wird nennt man das Auskunftsverweigerungsrecht und ist im § 55 StPO normiert. Das Gesetz schützt im Grunde den Familienfrieden. Schwierige Konflikte, die durch eine Aussage entstehen könnten, sollen so vermieden werden. Ehepartner, Lebenspartner sowie Ihre Eltern, Geschwister und Kinder können entscheiden, ob sie aussagen möchten oder nicht. Das gilt auch für weitere Verwandte bis zum dritten Grad.
Wenn also ein Familienmitglied vor die Wahl gestellt wird, vor Gericht auszusagen, kann es sich darauf berufen, diese Aussage nicht machen zu müssen. Diese Entscheidung kann ohne Angabe von Gründen getroffen werden.
Wie unsere Kanzlei Ihnen im Strafverfahren beisteht
Wenn Sie in einem Strafverfahren als Beschuldigter geführt werden, ist es entscheidend, schnell und strategisch zu handeln. Unsere Kanzlei kann Sie dabei unterstützen, indem wir uns umgehend nach Erhalt eines Beschuldigtenschreibens als Ihr Verteidiger bestellen. Unser erster Schritt wird es sein, Einsicht in die Ermittlungsakte zu beantragen, damit wir ein klares Bild der Vorwürfe gegen Sie erhalten.
In der Regel informieren wir die Ermittlungsbehörden, dass wir zu Beginn keine Aussage machen werden. Denn eine Stellungnahme ohne Kenntnis des genauen Inhalts der Ermittlungsakte wäre nicht ratsam! Sobald die Akte von der Polizei an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird und wir Akteneinsicht erhalten haben, beginnen wir mit der Ausarbeitung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie.
Zusammen werden wir die Aktenlage gründlich prüfen und alle Aspekte beleuchten, die zu Ihren Gunsten sprechen. Unser Ziel ist es, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen und Ihre Rechte konsequent zu verteidigen.
Mögliche Ausgänge eines Strafverfahrens im Verkehrsrecht
Ein Strafverfahren im Verkehrsrecht kann auf unterschiedliche Arten abgeschlossen werden, und es gibt mehrere Paragraphen der Strafprozessordnung (StPO), die für die Verfahrensbeendigung relevant sind. Eine Möglichkeit ist die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO, wenn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage bieten – sprich, es liegen nicht genügend Beweise vor, um Anklage zu erheben.
Manchmal wird ein Verfahren auch aufgrund von Geringfügigkeit gemäß § 153 StPO eingestellt. Hierbei entscheidet die Staatsanwaltschaft, dass das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung gering ist und das Verfahren daher nicht fortgeführt werden muss. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, das Verfahren nach § 153a StPO gegen Auflagen und Weisungen einzustellen, zum Beispiel gegen die Auflage, einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen oder gemeinnützige Arbeit zu leisten. Dies kann geschehen, wenn die Schuld als gering angesehen wird und keine schwerwiegenden Folgen für das Opfer oder die Allgemeinheit zu erwarten sind. Da jeder Fall anders liegt, müssen wir auch in Ihrem Fall die für Sie zielführendste Strategie ausarbeiten.
Kann mir die Fahrerlaubnis im Strafverfahren entzogen werden?
Ein zentrales Thema im Verkehrsstrafrecht ist die Frage der Fahrerlaubnis. Gemäß § 69 des Strafgesetzbuches (StGB) kann im Rahmen eines Strafverfahrens die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden, wenn die betroffene Person durch ihre Tat gezeigt hat, dass sie zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Ihre Fahrerlaubnis wäre somit erloschen. Eine Fahrerlaubnisentziehung kommt häufig bei bei Verkehrsdelikten in Betracht, die auf eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln und eine Gefährdung der Verkehrssicherheit hindeuten.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis bedeutet also nicht ein temporäres Fahrverbot, sondern zieht nach § 69a StGB auch eine Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach sich. Die Dauer dieser Sperre wird vom Gericht festgesetzt und kann mehrere Monate bis hin zu mehreren Jahren betragen. In Extremfällen kann eine Sperre für immer angeordnet werden.
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