Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht – Ihre Rechte, Ihre Möglichkeiten!
... Entdecken Sie Ihre Rechte und Möglichkeiten bei Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht. Unsere Kanzlei klärt Sie in diesem Beitrag umfassend auf und zeigt Ihnen, wie Sie sich effektiv wehren können.
Fast jeder Autofahrer kennt das unangenehme Gefühl, wenn am Straßenrand plötzlich ein Blitz aufleuchtet. Ob in Eile, durch Unachtsamkeit oder einfach nur ein Moment der Ablenkung – kleine Verkehrssünden können schnell passieren und haben oft unerwünschte Konsequenzen. Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht reichen von geringfügigen Verstößen, die mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden, bis hin zu schwerwiegenden Vergehen, die Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen können. In diesem Beitrag informiert Sie unsere Kanzlei für Verkehrsrecht darüber, was nach einem Verkehrsverstoß auf Sie zukommt, wie Sie sich verhalten sollten und welche Rechte Sie haben.
Inhaltsverzeichnis
- Was sind Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht?
- Wie ist der Ablauf nach einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordung (StVO)?
- Verwarnung bei "kleinen" Verstößen
- Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
- Was passiert, wenn Sie nicht zahlen?
- Welche Bußgelder drohen mir?
- Wann verjähren Ordnungswidrigkeiten?
- Wie ist mit einem Bußgeldbescheid vorzugehen?
- Häufig gestellte Fragen zu Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht
Was sind Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht?
Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht umfassen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), die in der Regel mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und / oder einem Fahrverbot geahndet werden. Dazu zählen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße, Handyverstöße, das Missachten von Stoppschildern, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis oder unter Alkoholeinfluss. Also kommt hier eine große Bandbreite an Verstößen auf Autofahrer zu.
Wie ist der Ablauf nach einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordung (StVO)?
Schritt 1: Der Anhörungsbogen
Nach einem Verkehrsverstoß, wie zum Beispiel zu schnelles Fahren oder das Ignorieren einer roten Ampel, erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen von der Bußgeldbehörde. Dieser gibt Ihnen die Möglichkeit, sich zu dem Vorfall zu äußern. Es ist jedoch Ihr Recht, die Aussage zu verweigern, um sich nicht selbst zu belasten.
Schritt 2: Der Bußgeldbescheid
Wenn Sie auf den Anhörungsbogen nicht reagieren oder die Ordnungswidrigkeit einräumen, folgt der Bußgeldbescheid. Im Bußgeldbescheid bei Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht wird Ihnen von der Bußgeldbehörde mitgeteilt, welches Bußgeld festgesetzt wird. Hier orientiert sich die Bußgeldbehörde am Bußgeldkatalog. Zudem wird mitgeteilt, ob Punkte für die Ordnungswidrigkeit anfallen und ob mit einem Fahrverbot zu rechnen ist.
Verwarnung bei "kleinen" Verstößen
Bei kleineren Verstößen, wie leichtem Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung (Bußgelder bis 55 EUR), erhalten Sie in der Regel nur eine Verwarnung mit einem Verwarnungsgeld. Die Höhe vom Verwarnungsgeld liegt gemäß § 56 Absatz 1 OWiG bei 5 bis 55 Euro. Hiernach kann eine Behörde im Rahmen geringfügiger Verstöße eine Verwarnung aussprechen und hierfür ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 bis 55 Euro aussprechen. Wenn Sie dieses innerhalb der vorgegebenen Frist bezahlen, ist der Fall damit erledigt.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Sind Sie jedoch nicht mit dem Bußgeldbescheid einverstanden, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt Einspruch einlegen. Dies führt zu einem Bußgeldverfahren, bei dem weitere Kosten entstehen können. Neben dem eigentlichen Bußgeld fallen dann Verwaltungsgebühren von mindestens 25 Euro und eine Versandpauschale für den Bußgeldbescheid von 3,50 Euro an.
Was passiert, wenn Sie nicht zahlen?
Ignorieren Sie den Bußgeldbescheid wird er nach Ablauf der zwei Wochen Einspruchsfrist rechtskräftig. Das heißt, an der Ordnungswidrigkeit ist nichts mehr zu rütteln. Der Bescheid wird unanfechtbar. Zahlen Sie das Bußgeld dennoch nicht, kann die Behörde eine Erzwingungshaft anordnen, um die Zahlung zu erwirken.
Welche Bußgelder drohen mir?
Die Höhe des Bußgeldes bei Verkehrsordnungswidrigkeiten variiert je nach Art und Schwere des Vergehens. Der Bußgeldkatalog legt detailliert fest, welche Strafen für spezifische Verstöße vorgesehen sind. Dies kann von geringen Verwarnungsgeldern für kleinere Übertretungen bis hin zu hohen Bußgeldern mit Punkten in Flensburg und Fahrverboten für schwerwiegendere Verstöße reichen.
Um einen genauen Überblick über die möglichen Bußgelder zu erhalten, besuchen Sie unsere Landingpage zum Bußgeldkatalog, wo Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Bußgeldern finden.
Wann verjähren Ordnungswidrigkeiten?
Die Behörde hat nach dem Verkehrsverstoß drei Monate Zeit, um den Anhörungsbogen zu verschicken. Geschieht dies nicht, tritt die Verjährung ein und Sie können für diesen Verstoß nicht mehr belangt werden. Das Thema Verjährung im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten ist äußerst komplex, da zahlreiche Unterbrechungshandlungen gemäß § 33 OWiG existieren. Unsere Kanzlei prüft anhand der Ermittlungsakte in jedem Stadium des Verfahrens sorgfältig die Möglichkeit einer Verjährung.
Wie ist mit einem Bußgeldbescheid vorzugehen?
Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, ist schnelles Handeln gefragt. Sie haben die Möglichkeit, Einspruch einzulegen – und hier kommen wir ins Spiel. Als spezialisierte Kanzlei für Verkehrsrecht unterstützen wir Sie bei der Prüfung des Bescheids und beraten Sie über die besten Schritte. Gerne besprechen wir Ihren Fall in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch.
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