Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht – Ihre Rechte, Ihre Möglichkeiten!

... Entdecken Sie Ihre Rechte und Möglichkeiten bei Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht. Unsere Kanzlei klärt Sie in diesem Beitrag umfassend auf und zeigt Ihnen, wie Sie sich effektiv wehren können.

Fast jeder Autofahrer kennt das unangenehme Gefühl, wenn am Straßenrand plötzlich ein Blitz aufleuchtet. Ob in Eile, durch Unachtsamkeit oder einfach nur ein Moment der Ablenkung – kleine Verkehrssünden können schnell passieren und haben oft unerwünschte Konsequenzen. Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht reichen von geringfügigen Verstößen, die mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden, bis hin zu schwerwiegenden Vergehen, die Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen können. In diesem Beitrag informiert Sie unsere Kanzlei für Verkehrsrecht darüber, was nach einem Verkehrsverstoß auf Sie zukommt, wie Sie sich verhalten sollten und welche Rechte Sie haben. 

Was sind Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht?

Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht umfassen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), die in der Regel mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und / oder einem Fahrverbot geahndet werden. Dazu zählen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße, Handyverstöße, das Missachten von Stoppschildern, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis oder unter Alkoholeinfluss. Also kommt hier eine große Bandbreite an Verstößen auf Autofahrer zu. 

Wie ist der Ablauf nach einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordung (StVO)?

Schritt 1: Der Anhörungsbogen

Nach einem Verkehrsverstoß, wie zum Beispiel zu schnelles Fahren oder das Ignorieren einer roten Ampel, erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen von der Bußgeldbehörde. Dieser gibt Ihnen die Möglichkeit, sich zu dem Vorfall zu äußern. Es ist jedoch Ihr Recht, die Aussage zu verweigern, um sich nicht selbst zu belasten.

 

Schritt 2: Der Bußgeldbescheid

Wenn Sie auf den Anhörungsbogen nicht reagieren oder die Ordnungswidrigkeit einräumen, folgt der Bußgeldbescheid. Im Bußgeldbescheid bei Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht wird Ihnen von der Bußgeldbehörde mitgeteilt, welches Bußgeld festgesetzt wird. Hier orientiert sich die Bußgeldbehörde am Bußgeldkatalog. Zudem wird mitgeteilt, ob Punkte für die Ordnungswidrigkeit anfallen und ob mit einem Fahrverbot zu rechnen ist. 

Verwarnung bei "kleinen" Verstößen

Bei kleineren Verstößen, wie leichtem Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung (Bußgelder bis 55 EUR), erhalten Sie in der Regel nur eine Verwarnung mit einem Verwarnungsgeld. Die Höhe vom Verwarnungsgeld liegt gemäß § 56 Absatz 1 OWiG bei 5 bis 55 Euro. Hiernach kann eine Behörde im Rahmen geringfügiger Verstöße eine Verwarnung aussprechen und hierfür ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 bis 55 Euro aussprechen. Wenn Sie dieses innerhalb der vorgegebenen Frist bezahlen, ist der Fall damit erledigt. 

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Sind Sie jedoch nicht mit dem Bußgeldbescheid einverstanden, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt Einspruch einlegen. Dies führt zu einem Bußgeldverfahren, bei dem weitere Kosten entstehen können. Neben dem eigentlichen Bußgeld fallen dann Verwaltungsgebühren von mindestens 25 Euro und eine Versandpauschale für den Bußgeldbescheid von 3,50 Euro an.

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Was passiert, wenn Sie nicht zahlen?

Ignorieren Sie den Bußgeldbescheid wird er nach Ablauf der zwei Wochen Einspruchsfrist rechtskräftig. Das heißt, an der Ordnungswidrigkeit ist nichts mehr zu rütteln. Der Bescheid wird unanfechtbar. Zahlen Sie das Bußgeld dennoch nicht, kann die Behörde eine Erzwingungshaft anordnen, um die Zahlung zu erwirken. 

Welche Bußgelder drohen mir?

Die Höhe des Bußgeldes bei Verkehrsordnungswidrigkeiten variiert je nach Art und Schwere des Vergehens. Der Bußgeldkatalog legt detailliert fest, welche Strafen für spezifische Verstöße vorgesehen sind. Dies kann von geringen Verwarnungsgeldern für kleinere Übertretungen bis hin zu hohen Bußgeldern mit Punkten in Flensburg und Fahrverboten für schwerwiegendere Verstöße reichen.

 

Um einen genauen Überblick über die möglichen Bußgelder zu erhalten, besuchen Sie unsere Landingpage zum Bußgeldkatalog, wo Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Bußgeldern finden.

Wann verjähren Ordnungswidrigkeiten?

Die Behörde hat nach dem Verkehrsverstoß drei Monate Zeit, um den Anhörungsbogen zu verschicken. Geschieht dies nicht, tritt die Verjährung ein und Sie können für diesen Verstoß nicht mehr belangt werden. Das Thema Verjährung im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten ist äußerst komplex, da zahlreiche Unterbrechungshandlungen gemäß § 33 OWiG existieren. Unsere Kanzlei prüft anhand der Ermittlungsakte in jedem Stadium des Verfahrens sorgfältig die Möglichkeit einer Verjährung.

Wie ist mit einem Bußgeldbescheid vorzugehen?

Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, ist schnelles Handeln gefragt. Sie haben die Möglichkeit, Einspruch einzulegen – und hier kommen wir ins Spiel. Als spezialisierte Kanzlei für Verkehrsrecht unterstützen wir Sie bei der Prüfung des Bescheids und beraten Sie über die besten Schritte. Gerne besprechen wir Ihren Fall in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch. 

Warum Sie uns kontaktieren sollten!

Sie stehen vor einer rechtlichen Herausforderung im Verkehrsrecht und suchen professionelle Unterstützung? Mit nur wenigen Klicks bringen Sie Licht ins Dunkel – nutzen Sie das untenstehende Formular, um uns Ihr Anliegen unkompliziert zu übermitteln.

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    Häufig gestellte Fragen zu Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht

    In all den Jahren, in denen unsere Kanzlei im Verkehrsrecht tätig ist, kommen immer wieder die gleichen Fragen unserer Mandanten auf uns zu. Gerne möchten wir diese hier für Sie beantworten.
    1Ab wie vielen Punkten wird der Führerschein entzogen?
    Ab einem Stand von 8 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg wird der Führerschein entzogen.
    2Wann werden Fahrverbote ausgesprochen?
    Fahrverbote können beispielsweise bei schweren Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder Alkohol am Steuer ausgesprochen werden.
    3Wie lange dauert es, bis Punkte in Flensburg verfallen?
    Punkte für leichte Verstöße verfallen nach 2,5 Jahren, schwere Verstöße nach 5 Jahren und sehr schwere Verstöße nach 10 Jahren.
    4Kann ich gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?
    Ja, gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
    5Was passiert, wenn ich den Anhörungsbogen ignoriere?
    Wenn Sie nicht auf den Anhörungsbogen reagieren, wird in der Regel ein Bußgeldbescheid erlassen.
    6Wie hoch sind die Gebühren, wenn ich einen Bußgeldbescheid ignoriere?
    Neben dem Bußgeld können zusätzliche Gebühren und Auslagen hinzukommen, die die Kosten deutlich - jedoch in der Regel um 28,50 EUR - erhöhen können.
    7Kann ich eine Ordnungswidrigkeit verjähren lassen?
    Unter bestimmten Umständen und ohne Unterbrechungshandlungen kann eine Ordnungswidrigkeit verjähren. Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Monate.
    8Wie kann ich mich gegen Punkte in Flensburg wehren?
    Durch rechtzeitigen Einspruch und fachkundige juristische Unterstützung kann unter Umständen eine Reduzierung der Punkte erreicht werden.
    9Was sollte ich tun, wenn ich einen Bußgeldbescheid erhalte?
    Es ist ratsam, den Bescheid nicht voreilig zu bezahlen, sondern durch einen Anwalt prüfen zu lassen.
    10Wie kann ein Anwalt bei Ordnungswidrigkeiten helfen?
    Ein Anwalt kann die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids prüfen, Einspruch einlegen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln.