Verkehrsstrafrecht: Ihre Rechte im Strafverfahren
Das Verkehrsstrafrecht regelt Straftaten im Straßenverkehr. Es betrifft schwerwiegende Verstöße wie Alkohol oder Drogen am Steuer, Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung oder aggressive Fahrweisen. Diese Delikte sind keine Ordnungswidrigkeiten, sondern Strafrecht – mit teils existenziellen Folgen für Führerschein, Beruf und Versicherung.
Das Wichtigste auf einen Blick:
-
Verkehrsstrafrecht betrifft Straftaten im Straßenverkehr, nicht bloße Ordnungswidrigkeiten.
-
Typische Delikte sind Alkohol- und Drogenfahrten, Fahrerflucht, Nötigung, gefährliche Fahrweisen und illegale Rennen.
-
Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafen, häufig mit Führerscheinentzug und Punkten in Flensburg.
-
Verfahren laufen über Staatsanwaltschaft und Strafgerichte, nicht über Bußgeldstellen.
-
Beschuldigte haben ein Schweigerecht und sollten frühzeitig rechtliche Beratung einholen.
Was ist Verkehrsstrafrecht?
Das Verkehrsstrafrecht regelt Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, die über einfache Regelverstöße hinausgehen.
Im Unterschied zu Ordnungswidrigkeiten handelt es sich um strafrechtlich relevantes Verhalten, das nach dem Strafgesetzbuch (StGB) oder dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) verfolgt wird. Verkehrsstraftaten können zu Vorstrafen, Freiheitsentzug und langfristigen Konsequenzen für den Führerschein führen.
Typische Verkehrsstraftaten
Zu den häufigsten Verkehrsstraftaten zählen insbesondere:
-
Alkohol am Steuer (Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB)
-
Drogenfahrten bei Fahruntüchtigkeit
-
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht, § 142 StGB)
-
Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr
-
Nötigung im Straßenverkehr (Drängeln, Ausbremsen)
-
Illegale Straßenrennen (§ 315d StGB)
Diese Delikte werden regelmäßig mit Strafverfahren verfolgt und nicht mehr als Bagatellen behandelt.

Welche Strafen drohen im Verkehrsstrafrecht?
Die Strafhöhe richtet sich nach Delikt, Schuld und Folgen.
Mögliche Strafen
-
Geldstrafe (bemessen in Tagessätzen nach Einkommen)
-
Freiheitsstrafe, häufig zur Bewährung
-
Fahrverbot bis zu 6 Monate (§ 44 StGB)
-
Entzug der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) mit Sperrfrist
-
Punkte im Fahreignungsregister (2 oder 3 Punkte)
Bei schweren oder wiederholten Taten drohen langfristige Auswirkungen auf Mobilität, Beruf und Versicherungen.
Ein Ermittlungsverfahren im Straßenverkehr kann schnell zu Führerscheinverlust, Punkten oder einer Vorstrafe führen. Lassen Sie frühzeitig prüfen, wie Ihre rechtliche Situation einzuschätzen ist und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.
Führerschein, Punkte & Vorstrafe
Verkehrsstraftaten haben fast immer fahrerlaubnisrechtliche Folgen.
-
Führerscheinentzug ist bei Alkohol-, Drogen- und Unfallfluchtdelikten häufig
-
Sperrfrist: mindestens 6 Monate, oft länger
-
Punkte in Flensburg bleiben 5 bis 10 Jahre bestehen
-
Eintrag im Führungszeugnis erst ab mehr als 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe
Nicht jede Verurteilung macht öffentlich „vorbestraft“, kann aber dennoch langfristige Folgen haben.
Ablauf eines Verkehrsstrafverfahrens
Ein Verkehrsstrafverfahren folgt einem klaren strafprozessualen Ablauf.
Typischer Verfahrensgang
-
Ermittlungsverfahren
Polizeikontrolle, Unfall oder Anzeige → Staatsanwaltschaft ermittelt. -
Anhörung des Beschuldigten
Aussage ist freiwillig. Schweigerecht gilt uneingeschränkt. -
Entscheidung der Staatsanwaltschaft
-
Einstellung
-
Strafbefehl
-
Anklage
-
-
Gerichtliches Verfahren
Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme und Urteil.
Parallel können fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen (vorläufiger Entzug, MPU) erfolgen.

Verteidigung im Verkehrsstrafrecht
Beschuldigte haben umfassende Rechte, sollten diese aber strategisch nutzen.
Wichtige Verteidigungsansätze
-
Schweigerecht wahren
-
Akteneinsicht über einen Anwalt
-
Prüfung von Beweisen, Gutachten und Messungen
-
Verfahrenseinstellungen oder Strafbefehl statt Anklage anstreben
Gerade bei drohendem Führerscheinverlust ist frühzeitige Verteidigung entscheidend.
Fazit
Im Verkehrsstrafrecht entscheidet oft der frühe Zeitpunkt, nicht erst das Urteil. Bereits ein Beschuldigtenschreiben der Polizei kann Weichen stellen – im Guten wie im Schlechten. Wer unvorbereitet Aussagen macht oder Fristen verstreichen lässt, gibt Verteidigungschancen aus der Hand, noch bevor das Verfahren richtig begonnen hat.
Gerade deshalb gilt: keine Aussage ohne Akteneinsicht und nichts dem Zufall überlassen. Erst wenn bekannt ist, welche Beweise tatsächlich vorliegen, lässt sich eine sinnvolle Strategie entwickeln. Frühzeitige anwaltliche Begleitung kann dazu beitragen, Verfahren einzustellen, Strafbefehle zu vermeiden oder die Folgen für Führerschein und Strafmaß spürbar zu begrenzen.
Wenn Sie mit einem strafrechtlichen Vorwurf im Straßenverkehr konfrontiert sind, empfiehlt es sich, so früh wie möglich Kontakt aufzunehmen – idealerweise bereits nach dem ersten Schreiben der Polizei. Denn im Verkehrsstrafrecht gilt: Was zu Beginn versäumt wird, lässt sich später oft nicht mehr korrigieren.

Häufige Fragen zum Verkehrsstrafrecht
Im Verkehrsstrafrecht stellen sich regelmäßig dieselben Fragen. Die folgenden Antworten fassen die wichtigsten Punkte kompakt zusammen.
Kontaktieren Sie uns
Unsere Kanzlei für Verkehrsrecht steht Ihnen bei rechtlichen Anliegen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail.
