Bußgeldverfahren im Verkehrsrecht – Ablauf, Fristen, Einspruch & Kosten

Ein Bußgeldverfahren kann weitreichende Folgen haben – von Geldbußen über Punkte bis hin zum Fahrverbot. Wer Fristen kennt, richtig reagiert und seine Rechte nutzt, kann Nachteile vermeiden oder reduzieren. Hier finden Sie eine klare, anwaltliche Einordnung zum Ablauf, zu Einspruchsmöglichkeiten und zu typischen Fehlern der Behörden.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Ein Bußgeldverfahren ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand oder Handy am Steuer.

  • Es beginnt meist mit einem Anhörungsbogen und endet mit Zahlung, Einstellung oder Gerichtsentscheidung.

  • Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von 2 Wochen Einspruch eingelegt werden.

  • Die Verfolgungsverjährung beträgt regelmäßig 3 Monate (6 Monate bei Alkohol/Drogen).

  • Kosten entstehen durch Bußgeld, Gebühren und ggf. Gerichtskosten; bei Freispruch trägt sie der Staat.

  • Schweigerecht gilt: Keine Pflicht, sich selbst zu belasten.

Was ist ein Bußgeldverfahren im Verkehrsrecht?

Ein Bußgeldverfahren ist das gesetzliche Verfahren zur Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Es betrifft Verstöße ohne Straftatqualität und endet regelmäßig mit einem Bußgeldbescheid oder einer Einstellung.

Im Unterschied zum Strafverfahren geht es um Geldbußen, Punkte und Fahrverbote, nicht um Freiheitsstrafen.

Ablauf des Bußgeldverfahrens

Ein Bußgeldverfahren folgt einem festen, bundesweit einheitlichen Ablauf.

1. Verkehrsverstoß

Der Verstoß wird durch Polizei oder Messanlage festgestellt.
Bei geringfügigen Verstößen kann ein Verwarnungsgeld vor Ort angeboten werden.

2. Anhörungsbogen

Die Behörde hört den Betroffenen an, um Fahrer und Sachverhalt zu klären.
Ziel ist nicht die Festsetzung der Geldbuße, sondern die Fahrerermittlung.

3. Bußgeldbescheid

Nach Abschluss der Ermittlungen erlässt die Behörde einen Bußgeldbescheid.
Er enthält Tatvorwurf, Beweismittel, Geldbuße, Gebühren sowie ggf. Punkte oder Fahrverbot.

4. Einspruch oder Zahlung

  • Zahlung: Das Verfahren endet.

  • Einspruch (2 Wochen): Die Sache wird überprüft und ggf. dem Gericht vorgelegt.

5. Gerichtliches Verfahren

Nach einem Einspruch entscheidet das Amtsgericht durch Urteil oder Beschluss.

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren

Der Anhörungsbogen ist der erste formelle Schritt im Verfahren.

Bei einem Anhörungsbogen müssen Sie Ihre Personalien angeben, aber keine Angaben zur Sache machen. In der Praxis dient der Anhörungsbogen häufig weniger der Sachverhaltsaufklärung als der Fahrerermittlung. Viele Betroffene unterschätzen, dass unbedachte Angaben später gegen sie verwendet werden können.

Ihre Rechte

  • Schweigerecht: Keine Pflicht, sich selbst zu belasten.

  • Keine negativen Folgen durch Schweigen zum Tatvorwurf.

Ihre Pflichten

  • Korrekte Angabe der persönlichen Daten.

  • Keine bewussten Falschangaben.

Zeugenfragebogen

Ist der Halter nicht Fahrer, erhält er häufig einen Zeugenfragebogen.
Eine Pflicht zur Benennung naher Angehöriger besteht nicht.

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Bußgeldbescheid prüfen lassen

Ob ein Einspruch sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Punkte, Fahrverbot und Kosten wirken sich je nach Situation unterschiedlich aus.

Verjährung im Bußgeldverfahren

Ein Bußgeldverfahren kann verjähren, wenn Fristen nicht eingehalten werden.

Die Verfolgungsverjährung beträgt 3 Monate (§ 26 Absatz 3 StVG) , bei Alkohol- oder Drogenverstößen 6 Monate. In der Praxis wird Verjährung selten von der Behörde selbst berücksichtigt. Ob eine Unterbrechung wirksam war, lässt sich häufig erst durch genaue Akteneinsicht klären. Verjährungen sind daher aktiv geltend zu machen. 

Wichtige Punkte zur Verjährung

  • Die Frist beginnt mit dem Tattag.
  • Sie wird durch bestimmte Maßnahmen unterbrochen, insbesondere durch:
    • Anordnung der Anhörung.
    • Erlass des Bußgeldbescheids
    • Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Anordnung, nicht der Posteingang.

Eine Verjährung tritt nicht automatisch ein, sondern muss geltend gemacht werden.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Gegen einen Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Der Einspruch muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung eingehen. In der anwaltlichen Praxis zeigt sich, dass Einsprüche häufig Erfolg haben, wenn Messunterlagen unvollständig sind oder formale Anforderungen nicht eingehalten wurden. Gerade bei standardisierten Messverfahren werden Fehler oft erst nach Akteneinsicht erkennbar. Wie diese Fehler sich zu Ihren Gusten auswirken, muss dann in der Regel mit der Bußgeldbehörde oder dem zuständigen Amtsgericht geklärt werden. 

Form des Einspruchs

  • Schriftlich oder zur Niederschrift

  • Keine Begründung erforderlich (aber oft sinnvoll)

Nach dem Einspruch

  • Prüfung durch die Behörde
  • Weiterleitung an Staatsanwaltschaft und Amtsgericht
  • Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme

Ergebnis

  • Freispruch oder Einstellung: Keine Kosten für den Betroffenen

  • Verurteilung: Bußgeld, Gebühren, ggf. weitere Kosten

Kosten im Bußgeldverfahren

Ein Bußgeldverfahren verursacht regelmäßig zusätzliche Kosten.

Neben dem Bußgeld fallen 25 € Verwaltungsgebühr und Auslagen an (§ 107 Absatz 1 OWiG). Darüber hinaus gehen viele Betroffene davon aus, dass ein Einspruch automatisch teurer wird.
Tatsächlich hängt die Kostenfrage maßgeblich vom Ausgang des Verfahrens ab. Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse regelmäßig die Kosten. Wenn Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, trägt diese Ihre Kosten - bis auf das Bußgeld. 

Kostenübersicht

  • Geldbuße laut Bußgeldkatalog
  • Verwaltungsgebühr (mind. 25 €)
  • Zustellkosten
  • Bei Einspruch: ggf. Gerichtskosten und Anwaltskosten

Punkte und Fahrverbot

Neben Geldbußen drohen weitere Sanktionen.

Punkte

  • Eintrag ab bestimmten Verstößen

  • Speicherung im Fahreignungsregister

  • Tilgung nach festen Fristen

Fahrverbot

  • Meist 1 Monat, bei schweren Verstößen länger
  • Beginn nach Rechtskraft
  • Bei Erstverstoß häufig mit Abgabefrist

Fazit zum Bußgeldverfahren

Ein Bußgeldverfahren ist formalisiert, aber nicht automatisch aussichtslos.
Wer Fristen kennt, sein Schweigerecht nutzt und Entscheidungen abwägt, kann Kosten, Punkte oder Fahrverbot vermeiden oder reduzieren.

In komplexen oder streitigen Fällen ist eine frühe rechtliche Prüfung sinnvoll – insbesondere bei Messfehlern, Verjährungsfragen oder drohendem Fahrverbot.

Zusammengefasst zeigt sich aus anwaltlicher Sicht, dass frühes, überlegtes Handeln im Bußgeldverfahren häufig entscheidend ist. Viele Nachteile entstehen nicht durch den Vorwurf selbst, sondern durch falsche Reaktionen zu Beginn.

Häufige Fragen zum Bußgeldverfahren

Bei einem Bußgeldverfahren treten regelmäßig Fragen zu Einspruch, Verjährung und Kosten auf. Die folgenden Antworten fassen die wichtigsten Punkte kompakt zusammen.

1Wann lohnt sich ein Einspruch wirklich?
Ein Einspruch lohnt sich vor allem bei Messfehlern, unklarer Fahreridentität, Verjährungsfragen oder wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen. Bei klarer Beweislage ohne Nebenfolgen ist er oft wirtschaftlich nicht sinnvoll.
2Kann ein Bußgeldverfahren ohne mein Zutun eingestellt werden?
Ja. Verfahren können etwa wegen Verjährung, fehlender Fahrerermittlung oder Beweismängeln eingestellt werden. Das geschieht jedoch nicht automatisch und ist ohne Akteneinsicht häufig nicht erkennbar.
3Zahlt die Rechtsschutzversicherung ein Bußgeldverfahren?
In der Regel übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten, nicht jedoch das Bußgeld selbst. Voraussetzung ist meist, dass der Einspruch nicht mutwillig ist.
4Muss ich den Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren ausfüllen?
Nein. Sie sind lediglich verpflichtet, Ihre Personalien korrekt anzugeben. Angaben zum Tatvorwurf sind freiwillig. Sie haben das Recht zu schweigen und müssen sich nicht selbst belasten.
5Wird ein Bußgeldverfahren teurer, wenn ich Einspruch einlege?
Nur dann, wenn der Einspruch ohne Erfolg bleibt. In diesem Fall können zusätzlich Gerichts- und Anwaltskosten entstehen. Bei Einstellung oder Freispruch trägt hingegen die Staatskasse die Kosten.

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