Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht – Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
Ein Bußgeldverfahren kann spürbare Konsequenzen haben – von Geldbußen und Punkten bis hin zum Fahrverbot. Wer Fristen einhält, clever reagiert und seine Verfahrensrechte kennt, kann Risiken begrenzen oder Sanktionen reduzieren. Hier erhalten Sie eine präzise, anwaltliche Einordnung zu Ablauf, Einspruchsmöglichkeiten und typischen Fehlerquellen im Bußgeldverfahren.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Verkehrsordnungswidrigkeiten sind geringere Regelverstöße (z. B. Tempo, Rotlicht, Handy).
- Es drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und ggf. Fahrverbote – aber keine Vorstrafe.
- Das Verfahren startet meist mit einem Anhörungsbogen und endet mit dem Bußgeldbescheid.
- Schweigerecht besteht; Einspruch ist 2 Wochen nach Zustellung möglich.
- Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
- Einheitliche Sanktionen nach dem Bußgeldkatalog – bundesweit gleich.
Was ist eine Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht?
Kurzantwort: Eine Ordnungswidrigkeit ist ein geringerer Verstoß gegen Verkehrsvorschriften, der verwaltungsrechtlich mit einer Geldbuße geahndet wird.
Ordnungswidrigkeiten liegen vor, wenn gegen die Straßenverkehrs-Ordnung verstoßen wird, ohne dass eine Straftat vorliegt. Typisch sind Tempo- oder Rotlichtverstöße. Es kommt nicht zu einem Strafverfahren und nicht zu einem Eintrag im Führungszeugnis.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere OWiG, StVG und StVO.
Wesentliche Abgrenzung zur Straftat
-
Geldbuße statt Strafe
-
Kein Vorstrafeneintrag
-
Ahndung durch Bußgeldstelle, nicht durch Strafgericht
Das allgemeine Höchstbußgeld beträgt 1.000 €, im Verkehrsrecht gelten teils höhere, speziell festgelegte Sätze (z. B. bei massiver Geschwindigkeitsüberschreitung).
Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?
Kurzantwort: Vom festgestellten Verstoß über Anhörung und Bußgeldbescheid bis zum möglichen Einspruch – mit klaren Fristen und Rechten.
Typischer Ablauf:
-
Feststellung des Verstoßes
Messung (z. B. Blitzer) oder Polizeikontrolle; Ermittlung von Halter/Fahrer. -
Anhörung
Anhörungsbogen mit Tatvorwurf.
Wichtig: Aussage ist freiwillig; Schweigen ist zulässig. -
Bußgeldbescheid
Enthält Tat, Bußgeld, Punkte/Fahrverbot sowie Gebühren.
Ab Zustellung läuft die 2-Wochen-Frist. -
Einspruch oder Rechtskraft
-
Einspruch innerhalb von 2 Wochen → erneute Prüfung/Amtsgericht.
-
Kein Einspruch → Bescheid wird rechtskräftig.
-
-
Gerichtliche Entscheidung (bei Einspruch)
Bestätigung, Milderung, Verschlechterung oder Einstellung möglich.
Verjährung
-
Regelverjährung: 3 Monate ab Tat (unterbrechbar durch behördliche Maßnahmen).
-
Vollstreckungsverjährung: regelmäßig 3 Jahre nach Rechtskraft.

Häufige Verkehrsordnungswidrigkeiten
Kurzantwort: Tempo, Rotlicht, Abstand und Handy am Steuer machen den Großteil der Fälle aus.
Geschwindigkeitsüberschreitung
-
Ab ca. 20 km/h: Punkt möglich.
-
Fahrverbot regelmäßig ab 31 km/h innerorts / 41 km/h außerorts.
-
Hohe Überschreitungen: mehrere hundert Euro Bußgeld.
Rotlichtverstoß
-
Einfach: ab ca. 90 € und 1 Punkt.
-
Qualifiziert (>1 Sek. Rot): ab ca. 200 €, 2 Punkte, meist 1 Monat Fahrverbot.
Abstandsverstoß
-
Sanktion abhängig von Geschwindigkeit und Abstand.
-
Bei gravierenden Fällen: bis 400 €, 2 Punkte, bis 3 Monate Fahrverbot.
Handy am Steuer
-
Mindestens 100 € und 1 Punkt.
-
Bei Gefährdung/Unfall: höhere Bußgelder, 2 Punkte, Fahrverbot möglich.
-
Gilt für alle elektronischen Geräte; erlaubt nur ohne Aufnehmen.
Ob ein Einspruch sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Punkte, Fahrverbot und Kosten wirken sich je nach Situation unterschiedlich aus.
Welche Folgen drohen?
Kurzantwort: Je nach Schwere Verwarnung, Bußgeld, Punkte und Fahrverbot – mit teils erheblichen Nebenfolgen.
Verwarnungsgeld
-
5–55 €; bei fristgerechter Zahlung erledigt.
-
Nichtannahme → Bußgeldverfahren (zusätzliche Gebühren).
Bußgeld
-
Ab 60 € formelles Verfahren.
-
Spanne von moderat bis sehr hoch (je nach Verstoß).
Punkte in Flensburg
-
1 Punkt für erhebliche, 2 Punkte für besonders schwere Verstöße.
-
8 Punkte → Entzug der Fahrerlaubnis.
-
Tilgung nach 2,5–5 Jahren (je nach Kategorie).
Fahrverbot
-
1–3 Monate bei schweren oder wiederholten Verstößen.
-
Zeitlich befristet; kein neuer Führerschein nötig.
Weitere Auswirkungen
-
Probezeit: Aufbauseminar/Verlängerung möglich.
-
Versicherung: Regress oder Leistungskürzungen denkbar.
Wie kann man sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren?
Kurzantwort: Schweigen, Akteneinsicht und Einspruch innerhalb von 14 Tagen sind die zentralen Optionen.
Ihre Möglichkeiten
-
Schweigerecht nutzen
Keine Pflicht zur Aussage – auch bei polizeilicher Vorladung. -
Akteneinsicht
Prüfung von Messung, Eichung, Formfehlern (regelmäßig über Anwalt). -
Einspruch einlegen
Frist: 2 Wochen ab Zustellung; formfrei möglich. -
Anwaltliche Verteidigung
Sinnvoll bei Punkten/Fahrverbot oder zweifelhafter Beweislage; Chancen auf Milderung oder Einstellung. -
Bewusst akzeptieren
Bei klarer Beweislage und geringem Risiko kann Akzeptanz sinnvoll sein.

Fazit
Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht sind keine Bagatellen. Bußgelder, Punkte und Fahrverbote können erhebliche finanzielle und persönliche Folgen haben. Wer Fristen wahrt, keine vorschnellen Angaben macht und seine Rechte gezielt nutzt, kann Nachteile vermeiden oder zumindest begrenzen. Eine frühzeitige rechtliche Einordnung schafft Klarheit über Erfolgsaussichten und ermöglicht eine sachgerechte Entscheidung, ob ein Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll ist.
Häufige Fragen zum Bußgeldverfahren
Bei Ordnungswidrigkeiten stellen sich regelmäßig dieselben Fragen. Die folgenden Antworten fassen die wichtigsten Punkte kompakt zusammen.
Kontaktieren Sie uns
Unsere Kanzlei für Verkehrsrecht steht Ihnen bei rechtlichen Anliegen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail.
